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04.06.2024
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15.06.2023
Artikel
Neumünster
Stadt Neumünster veröffentlicht neuen Mietspiegel
Neumünster (em) Der Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung der Stadt Neumünster hat in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundeigentümerverein, dem Mieterverein, den Wohnungsunternehmen und den Immobilienvertretern einen neuen Mietspiegel aufgestellt.
Der Mietspiegel hat nur Gültigkeit für den Bereich der Stadt Neumünster. Er gilt nur für freifinanzierten Wohnraum und solchem, der nicht mehr einer Zweckbindung unterliegt – nicht auf Sozialwohnungen und preisgebundene Wohnungen. Er gilt für die Zeit vom 01.06.2024 bis 01.06.2026.
Der neue Mietspiel kann zum Preis von 3,50 Euro im Bürgerbüro (Abholschalter für Personalausweise und Pässe) während der Öffnungszeiten (Montag, Donnerstag und Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag: 8.00 bis 14.00 Uhr, Donnerstagnachmittag: 14.30 bis 17.30 Uhr) bezogen werden.
Eine Bestellung per E-Mail unter der Adresse mattis.grunow@neumuenster.de ist auch möglich. Der Mietspiegel wird dann ge
11.06.2024
Norderstedt
„An der Haustür“ angebotene Rohrleitungsprüfungen nicht von Stadt Norderstedt beauftragt
Norderstedt. Die Stadt Norderstedt weist aus aktuellem Anlass darauf hin: Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, die derzeit den Besitzerinnen und Besitzern von Häusern „an der Haustür“ anbieten, die Rohrleitungen (Abwasser) der Gebäude zu überprüfen, sind nicht im Auftrag der Stadt unterwegs.
Tatsächlich waren beziehungsweise sind eine große Zahl von Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern in Norderstedt aufgerufen, wenn ihre Immobilie sich innerhalb eines Wasserschutzgebietes befindet, die Dichtheit ihrer Abwasserleitungen nachweisen. Dies betrifft die erdverlegten Schmutzwasserleitungen und Schächte auf den jeweiligen Grundstücken. Hintergrund ist das Landeswassergesetz Schleswig-Holstein in Verbindung mit der DIN 1986 Teil 30 und entsprechendem Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) des Landes Schleswig-Holstein. Zuständige Behörde ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Segeberg.
Für die Prüfung
27.02.2024
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