Bis zum 1. November 2019 können Kandidatinnen und Kandidaten Bewerbungen einreichen Die Bewerbungsfrist für die Handelskammer-Wahl 2020 ist gestartet. Bis 1. November 2019 können sich interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer für die Wahl aufstellen lassen. Alle Informationen sowie die Unterlagen für die Kandidatur können unter handelskammer-wahl.de abgerufen werden. Unmittelbar nach Ende der Bewerbungsfrist werden die Unterlagen geprüft und die Kandidatenlisten bekannt gegeben. Insgesamt 58 Sitze sind im künftigen Plenum zu besetzen. Sie verteilen sich auf neun Wahlgruppen, die die Branchenstruktur der Hamburger Wirtschaft widerspiegeln. Neu bei der kommenden Wahl ist die Unterteilung der Wahlgruppen in jeweils drei Untergruppen nach Betriebsgrößen. So gibt es jetzt in jeder Wahlgruppe garantierte Sitze für kleine Unternehmen (bis neun Beschäftigte), mittelgroße Unternehmen (zehn bis 249 Beschäftigte) und große Unternehmen (ab 250 Beschäftigte). Jedes der rund 165.000 Mitgliedsunternehmen kann eine feste Anzahl von Kandidaten in seiner Wahlgruppe wählen, ein kleines Unternehmen hat dabei ebenso viele Stimmen wie ein großes. Unabhängig von seiner eigenen Betriebsgröße kann jedes Mitglied Kandidaten aller Untergruppen (kleine, mittelgroße, große Unternehmen) wählen. Für alle Wähler wird die Stimmabgabe zudem so komfortabel wie nie: Wählen können sie ganz einfach online. Außerdem wird das Plenum erstmals für vier und nicht wie bisher für drei Jahre gewählt; das heißt, die Wahlperiode läuft von 2020 bis 2024.