Corona macht den Unternehmen weiterhin zu schaffen. Deshalb werden die Förderprogramme „IB.SH Mittelstandssicherungsfonds“ für Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe und „IB.SH Härtefallfonds Mittelstand“ für haupterwerbliche Privatunternehmen bis März 2022 verlängert – mit einer kleinen Änderung: Die Härtefallvoraussetzungen wurden laut IB.SH um ein zusätzliches Kriterium zum Umsatzausfall ergänzt (unterstrichen):

„… 1. Das antragstellende Unternehmen muss einen Umsatzausfall von mind. 50 % im 2. Halbjahr 2020 im Vergleich zum 2. Halbjahr 2019, im 1. Halbjahr 2021 im Vergleich zum 1. Halbjahr 2019, im 2. Halbjahr 2021 (zu erwartende und realisierte Umsätze unter Berücksichtigung der Corona-Krise) im Vergleich zum2. Halbjahr 2019 oder im 1. Halbjahr 2022 (zu erwartende Umsätze unter Berücksichtigung der Corona-Krise) im Vergleich zum 1. Halbjahr 2019 aufweisen bzw. erwarten….“

Anträge können bis zum 15. März 2022 (Eingang bei der IB.SH) gestellt werden.

Nähere Information unter
www.ib-sh.de/produkt/mittelstandssicherungsfonds/ www.ib-sh.de/produkt/ibsh-haertefallfonds-mittelstand/