Im eigenen Haushalt ist Mülltrennung Normalität. Doch wie funktioniert eigentlich die Mülltrennung für Unternehmen? - Im Kreis Pinneberg sind die Abläufe im gewerblichen Bereich noch nicht zur Routine geworden. „Die Gewerbeabfallverordnung wird bislang nicht ausreichend umgesetzt “, berichtet Anja Krause, Teamleiterin Abfallüberwachung und gesundheitlicher Umweltschutz des Kreises Pinneberg. Dabei wäre dies wichtig, zumal es um große Mengen Abfall geht. „Wer die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung umsetzt, leistet einen entscheidenden Beitrag zum Umweltschutz und zur Sauberkeit im Kreis“, so Krause weiter. „Unser Ziel ist, einen möglichst großen Teil der Abfälle einem Recycling-Verfahren zuzuführen und damit Ressourcen zu schonen.“ Der Kreis Pinneberg klärt deshalb über den richtigen Umgang mit den im Gewerbe anfallenden Abfällen auf.

Wen betrifft die Gewerbeabfallverordnung?
Grundsätzlich betrifft die Gewerbeabfallverordnung alle Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen. Dazu zählen zum Beispiel Handwerksbetriebe sowie alle dem produzierenden Gewerbe zuzuordnenden Unternehmen. Aber auch Büros, Arztpraxen, Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Verwaltungen, Schulen oder der Einzelhandel sind an die Regelungen gebunden.

Was ist die gesetzliche Grundlage der Verordnung?
Grundsätzlich geht es darum, dass der entstehende Abfall in oder durch Unternehmen genauso wie im privaten Rahmen getrennt werden muss. Im Gegensatz zum üblichen Hausmüll geht es in Gewerbebetrieben jedoch um weit mehr Arten von Abfall. Die Gewerbeabfallverordnung verpflichtet Betriebe aller Branchen, ihre Abfälle direkt am Entstehungsort zu trennen. Auf diese Weise sollen die Weiterverarbeitung und das Recycling der Abfälle gefördert werden.

Welche Arten von Gewerbeabfall gibt es?
Gewerbliche Siedlungsabfälle sind Abfälle, die in ihrer Zusammensetzung dem privaten Hausmüll ähneln. Sie werden in folgende Kategorien unterteilt: Papier und Pappe, Holz, Glas, Bioabfälle, Kunststoffe, Textilien, Metalle. Bau- und Abbruchabfälle bestehen aus Stoffen, die beim Rückbau von Gebäuden oder Straße anfallen. Dies sind beispielsweise Glas, Kunststoffe Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik. Die entsprechenden Abfälle müssen getrennt voneinander gesammelt, gelagert und entsorgt werden. Jeder Gewerbetreibende muss zudem eine Restmülltonne haben.

Welche Ausnahmen gibt es für Gewerbebetriebe?
Für Kleinst- und Kleinbetriebe bedeutet Abfalltrennung oft einen erheblichen wirtschaftlichen Aufwand. Zudem mangelt es mitunter am nötigen Platz, um Sammelbehälter aufstellen zu können. In diesen Fällen gibt es Alternativen, wie etwa eine gestaffelte Abfallentsorgung.

Wie wird die Entsorgung dokumentiert?
Jeder Gewerbebetrieb ist dazu verpflichtet, die Lagerung und Entsorgung von Abfällen zu dokumentieren. Dies erfolgt mit Hilfe von Lageplänen, Bildaufnahmen sowie Wiege- und Lieferscheinen. Anhand der Dokumentationen können die sachgemäße Sammlung, Lagerung und Entsorgung überprüft werden.

Informationen vom Statistischen Bundesamt (Destatis)
Im Jahr 2019 wurden in Deutschland 23,9 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle erzeugt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 0,1 Millionen Tonnen mehr als im Vorjahr (2018: 23,8 Millionen Tonnen). 40 % dieser gefahrstoffhaltigen Abfälle waren Bau- und Abbruchabfälle (9,6 Millionen Tonnen). Weitere 28 % waren Abfälle aus Abfall- und öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie aus der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und industrielle Zwecke
(6,7 Millionen Tonnen). Bei 6 % der gefährlichen Abfälle handelte es sich um Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (1,4 Millionen Tonnen). Quelle: Statistisches Bundesamt

Für nähere Informationen gibt es ein Merkblatt des Fachdienstes Umwelt – untere Abfallentsorgungsbehörde zu den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung auf der Internetseite es Kreises Pinneberg unter www.kreis-pinneberg.de/abfallueberwachung.html.

(Pressestelle des Kreises Pinneberg)