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Strandhaus Norderstedt
Einstweilige Verfügung gegen die Stadtwerke Norderstedt
Norderstedt (em) Das Strandhaus Norderstedt hat eine einstweilige Verfügung erwirkt womit den Stadtwerken Norderstedt gerichtlich untersagt wird zu behaupten, dass im Jahr 2019 die Kosten für Veranstaltungen im Strandhaus Norderstedt zu einem Verlust in Höhe von 54.000,00 Euro geführt haben.
Wörtlich heißt es im Urteil: „ . . . hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts Kiel durch die Vizepräsidentin des Landgerichts Dr. Bracker, die Richterin am Landgericht Greve und die Richterin Hübschmann auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 19.12.2022 für Recht erkannt: Der Verfügungsbeklagten wird untersagt, durch die wörtliche oder sinngemäße Äußerung:
„Im Jahr 2019 überstiegen die Kosten für die Veranstaltungen die Einnahmen der Stadtwerke Norderstedt aus der regulären Pacht nach dem Mietvertrag und pauschalen Mieten für private Veranstaltungen. Daraus resultierte ein aus dem Rechnungswesen der Stadtwerke Norderstedt nachvollziehbarer Verlust von 54.000
03.01.2023
