Stadtmagazin
Stadtmagazin

Artikel

Stadt Quickborn

"Geld steht jeder Frau!" – Vortrag zu finanzieller Unabhängigkeit von Frauen

Quickborn (em) Warum verfügen Frauen im Durchschnitt über weniger Geld als Männer – und was lässt sich konkret dagegen tun? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt eines besonderen Vortrags am Dienstag, den 6. Mai 2025, um 19.30 Uhr im Gemeindesaal der Marienkirche Quickborn, Ellerauer Straße 2. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem LandFrauenVerein Quickborn und Umgebung e.V. sowie der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Quickborn statt. Der Eintritt beträgt 5 Euro. Unter dem Titel „Warum Frauen weniger Geld haben als Männer und was sie konkret tun können! Dagoberta macht Kasse – oder auch: Geld steht jeder Frau!“ laden die Veranstalterinnen alle Interessierten zu einem ebenso praxisnahen wie motivierenden Vortrag ein. Referentin ist die unabhängige Finanzberaterin und Expertin für nachhaltige Geldanlagen Ute Regina Voß. Sie ist Gründerin von „frau&vermögen“, Generationen-Beraterin (IHK), Referentin für Biografiearbeit sowie erfahren
02.05.2025
VHS

Onlineworkshop: Vermögensaufbau und - erhalt leichtgemacht

Quickborn (em) Das Team der VHS Quickborn möchte Orientierung und Aufklärung bieten in einem am Markt wenig transparenten Thema: Geldanlage - aber wie seriös und erfolgreich? Fachdozent Thomas Bock erklärt: „Der erste Schritt ist immer der schwerste. Das ist auch bei Vermögensaufbau und -erhalt so, wenn wir also Geld selbst anlegen möchten. Ist aber dieser erste Schritt getan, stellt sich ziemlich fix Freude ein und der Erfolg. Hierfür erhalten Sie im Seminar einen Überblick, über die relevantesten Kapitalanlageprodukte für Privatanleger. Lassen Sie uns den ersten Schritt gemeinsam gehen. Ich gebe Ihnen gern eine Inhaltsübersicht: Weshalb ist investieren so wichtig (Rentenlücke, Inflation, etc.) Produkte (ETFs, Fonds, Aktien, Gold, Immobilien, etc.) Historie der Anlagenklassen“ Zur Teilnahme am Onlineworkshop wird allen Angemeldeten der Zugangslink via Email zugeschickt, dieser muss nur noch angeklickt werden und schon ist man dab
11.01.2022
Stadt Quickborn

Vortrag: „Erben, Vererben und Patientenverfügung“

Quickborn (em) Mit zwei interessanten Veranstaltungen möchte die VHS zu speziellen rechtlichen Themen informieren. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Doerfelt werden an zwei Abenden zu den Themen „Erben und Vererben - richtig gemacht!“ und „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ aufklären. Erben und Vererben - richtig gemacht Am Donnerstag, 6. Oktober, berichtet der Rechtanwalt Hans Peter Grützner von 18.30 bis 20 Uhr zum Thema „Wie kann (Grund)-Vermögen am besten auf die nächsten Generationen übertragen werden?“ Unter besonderer Berücksichtigung des Steuerrechts werden die wichtigsten damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen erörtert. Kursentgelt: 12,50 Euro, KursNr.: 1023. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Am Donnerstag, 13. Oktober, erklärt der Rechtsanwalt Sebastian Knops von 18.30 bis 20 Uhr wie beispielsweise bei schwerer Krankheit sichergestellt werden kann, dass kein frem
21.09.2016
Veranstaltungstipp

Aufführung: Bett un Fröhstück am 16. April

Quickborn (em) Hinnerk Untiet ist zu Vermögen gekommen und gibt sich dem Müßiggang hin. Er errichtet ein Bett und Fröhstück und erlebt einige komplizierte Beziehungen. Samstag | 16. April | 20 Uhr Quickborn - Artur-Grenz-Saal
21.03.2016
Veranstaltungstipp

„Bett un Fröhstück“ von Konrad Hansen am 10. und 15. April

Quickborn (red/sw) Stücke, die einen zum Lachen bringen und zum Nachdenken anregen! Konrad Hansen ist aus dem niederdeutschen Theater gar nicht mehr wegzudenken. Nun spielt die Quickborner Speeldeel eines seiner Stücke. Die Vorbereitungen für „Bett un Fröhstück“ in der Aula der Comenius- Schule laufen bereits auf Hochtouren. Die Premiere findet am Sonnabend, 9. April, um 20 Uhr statt. Hinnerk Untiet gibt sich, da er durch den Verkauf seiner Ländereien zu Vermögen gekommen ist, im Wesentlichen dem Müßiggang hin. Da seine beiden Töchter nur während der Ferien bei ihm wohnen und um das verbliebene Anwesen nicht gänzlich ungenutzt zu lassen, hat der ehemalige Bauer Teile des Gebäudes zu Ferienwohnungen ausgebaut und bietet sie als „Bett und Frühstück“ an. Die ersten Gäste sind zwei junge Männer und sofort wittert Hinnerk „Unmoral“, denn seine hübschen Töchter zeigen starkes Interesse für die Herren. Er spielt den selbst ernannten Tugendwächte
21.03.2016
VHS

Sondervortrag: Patientenverfügung am 23. April

Quickborn (em) Aufgrund der großen Nachfrage bietet die VHS Quickborn einen Zusatztermin an zum Thema: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: „Wie kann ich auch bei schwerer Krankheit sicherstellen, dass kein fremder Betreuer für mich entscheidet, sondern meine eigenen Vorstellungen berücksichtigt werden?“ Am Donnerstag, 23. April, von 18 bis 19.30 Uhr in der VHS im Forum. Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich, das Kursentgelt beträgt 10,50 Euro. In einem weiteren, interessanten Vortrag am Donnerstag, 26. März geht es ab 19 Uhr um das Thema „Gesetzliche und testamentarische Erbfolge“: „Wie kann Vermögen am besten auf die nächste Generation übertragen werden? Wie sieht es steuerrechtlich aus?“ Auch dafür ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich, das Kursentgelt beträgt ebenfalls 10,50 Euro, Veranstaltungsort ist die VHS im Forum. Kontakt: VHS Quickborn, 0 41 06 - 612 99 60, info@vhs-quickborn.de, www.vhs-qui
13.03.2015
VHS

Vorträge zum Thema Recht ab dem 12. März

Quickborn (em) Mit der interessanten Vortragsreihe „Rechtsfragen - was Sie wissen sollten“ bietet die VHS Quickborn mehrere einzeln buchbare Abendvorträge von Fachanwälten oder Notaren an. Alle Vorträge finden donnerstags, von 19 bis 20.30 Uhr in der VHS im Forum statt und kosten 10,50 Euro. Elternunterhalt - Wer zahlt die Heimkosten? Am 12. März 2015 bietet dieser Vortrag einen Überblick zu der Frage, ob Kinder herangezogen werden können, wenn das eigene Einkommen oder das eigene Vermögen des pflegebedürftigen Elternteils nicht ausreichen, um den eigenen Bedarf im Alter sicherzustellen. Arbeitsrecht: Meine Rechte im Minjob: Sogenannte Mini-Jobs werden häufig als Arbeitsverhältnisse zweiter Klasse angesehen, mit der Folge, dass den betreffenden Arbeitnehmern Ansprüche genommen werden, die auch im Mini-Job bestehen. Als Stichpunkte sind zu nennen: - Kündigungsschutz und Kündigungsfrist - Urlaubsanspruch - Mindestlohn - Vorausfestlegung der Arbeitszeiten.
03.03.2015