Möglichkeiten durch Teilzeitausbildung

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Die neue Datenschutz – Grundverordnung Gründerzentrum für Start-Up-Unternehmen Frau & Beruf wirbt für Lohngleichheit 1. Spatenstich im WEP Gewerbegebiet Existenzgründung im zehnten Jahr Gründerzentrum für Start-Up-Unternehmen Frau & Beruf wirbt für Lohngleichheit 1. Spatenstich im WEP Gewerbegebiet Existenzgründung im zehnten Jahr Die neue Datenschutz – GrundverordnungSeit 2005 ermöglicht das Berufsbildungsgesetz die Teilzeitausbildung. Die Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit erleichtert die Vereinbarkeit mit der Familie und ermöglicht so den Erwerb eines vollwertigen beruflichen Abschlusses.
Eine Ausbildung in Teilzeit ist in zwei Varianten möglich, und zwar ohne Verlängerung der Ausbildungszeit, wobei die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts mindestens 25 Wochenstunden (oder 75 % der wöchentlichen Arbeitszeit) beträgt, oder mit Verlängerung der Ausbildungszeit um maximal ein Jahr, wobei die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts mindestens 20 Wochenstunden beträgt. Mehr dazu bei der Beratungsstelle Frau & Beruf unter 04120-707765 oder frau-beruf-pi@wep.de.