Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung
Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Kaltenkirchen
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO-), des § 45 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes SchleswigHolstein (StrWG), des § 2 Abs. 1 und des § 6 Abs. 1 bis 5 und Abs. 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) und des § 6 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kaltenkirchen vom 25.09.2019, sämtlich in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 25.11.2025 folgende Änderungssatzung erlassen: Artikel 1 – Satzungsänderungen § 4 der Gebührensatzung erhält folgende Fassung: § 4 Grundstücksbegriff und öffentliche Last (1) Für den Grundstücksbegriff findet § 5 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaltenkirchen in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Im Einzelfall kann die Stadt bei der Gebührenfestsetzung und -erhebung von diesem Grundstücksbegriff abweichen, wenn es die Gebühre
