Auf der Grundlage von § 4 Abs. 1, Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig‐ Holstein (Gemeindeordnung -GO-); § 1 Abs. 1, § 2, § 4, § 6 Abs. 1 bis 7, § 8, § 9a, § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG); § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AGAbwAG); § 44 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 6 des Landeswassergesetzes (LWG); sowie § 23 der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Kaltenkirchen (Abwassersatzung) vom 25.07.2024, sämtlich in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 25.11.2025 die folgende 2. Änderungssatzung erlassen: 

Artikel 1 - Satzungsänderung 

§ 12 Abs. 7 erhält folgenden Wortlaut:

„Die Schmutzwassergebühr beträgt je Kubikmeter Schmutzwasser 2,30 €.“ 

§ 13 Abs. 6 erhält folgenden Wortlaut: 

„Die Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter versiegelte Fläche 0,51 €.“ 

Artikel 2 – Inkrafttreten 

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

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