Osteraubrücke in Bad Bramstedt
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Kaltenkirchen

Da kommt was im Ohland Park ...

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28.07.2026
Norderstedt

Neues für den Hobbygarten und Gutes für die Artenvielfalt

Norderstedt – Zweimal im Jahr, im Frühjahr und im Herbst, bietet die Stadtbücherei Norderstedt an den Standorten Norderstedt-Mitte und Garstedt eine Tauschbörse mit Saatgut von Blumen, Kräutern, Obst und Gemüse an. Diese Saatgutbibliothek erfüllt mehrere Zwecke: Sie inspiriert Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner dazu, neue (alte) Arten zu entdecken, andere am eigenen Ernteerfolg teilhaben zu lassen und gleichzeitig die traditionelle Sortenvielfalt zu erhalten. Auch in diesem Herbst soll im Oktober wieder eine reich bestückte Saatgutbibliothek angeboten werden. Deshalb freut sich die Stadtbücherei schon jetzt über Spenden aus Norderstedter Gärten. Wichtig: Es soll sich um samenfestes Saatgut handeln. Gentechnisch veränderte Pflanzen und Hybridsaatgut (als F1-Hybride gekennzeichnet) geben ihre Eigenschaften nur an die erste Pflanzengeneration weiter. Saatgut von Kürbisgewächsen wie Speisekürbisse, Melonen, Gurken und Zucchini ist ausgeschlossen, denn bei der W
28.07.2026

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Wirtschaft Schleswig-Holstein

Energiepolitik: Wirtschaft in Schleswig-Holstein fordert Nachbesserungen

Aus Sicht der IHK Schleswig-Holstein gibt es beim aktuellen EEG‑Entwurf noch Verbesserungspotenzial. Es dominiert weiterhin die Anpassung vieler einzelner Regelungsbausteine. Die Komplexität steigt erneut. Dies stellt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor wachsende Herausforderungen. Die Anforderungen an Stromvermarktung, Risikomanagement und Projektfinanzierung nehmen deutlich zu. Während größere Unternehmen diese Aspekte häufig intern abbilden können, geraten kleinere Akteure zunehmend unter Druck. „Die Energiewende braucht ein Zusammenspiel vieler Akteure – nicht nur große Konzerne. Wer KMU und Bürgerenergie stärkt, sichert Akzeptanz, Innovation und regionale Wertschöpfung“, sagt Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein.     Entsprechend wichtig sind stabile und nachvollziehbare Rahmenbedingungen, die eine langfristige Planung und Finanzierung von EE-Projekten ermöglichen. Beim parallel viel diskutierten Netzpaket
23.07.2026

5 Millionen Euro für die Modernisierung anerkannter Inklusionsbetriebe

KIEL. Schleswig-Holstein stärkt die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen: Das Integrationsamt stellt einmalig fünf Millionen Euro für die Modernisierung anerkannter Inklusionsbetriebe bereit und erweitert zugleich das Modellprojekt „Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv“ mit jährlich 1,5 Millionen Euro bis 2027. Ziel ist es, mehr Menschen mit Behinderungen den Einstieg in reguläre Beschäftigung zu ermöglichen und Unternehmen bei inklusiver Ausbildung und Beschäftigung gezielt zu unterstützen.   „Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt arbeiten und ihre Fähigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einbringen können. Deshalb investieren wir gezielt in Ausbildung, Beschäftigung und moderne Inklusionsbetriebe. Ein inklusiver Arbeitsmarkt ist ein Gewinn für uns alle: Unternehmen gewinnen engagierte Fachkräfte und unsere Gesellschaft an mehr Chancengerechtigkeit“, sagte Sozialministerin Aminata Touré heute bei einem Besuch der Zimmerei
23.07.2026

Schleswig-Holsteins Wirtschaft stabilisiert sich leicht – Trendwende bleibt aus

Die Stimmung in der schleswig-holsteinischen Wirtschaft hellt sich nach dem deutlichen Rückschlag zu Jahresbeginn wieder etwas auf. Der Konjunkturklimaindex steigt im zweiten Quartal 2026 von 83,9 auf 90,6 Punkte. Damit liegt er jedoch weiterhin deutlich unter seinem langjährigen Durchschnitt von 106 Punkten. Sowohl die aktuelle Geschäftslage als auch die Erwartungen verbessern sich gegenüber dem Vorquartal leicht; insgesamt bleiben die Einschätzung der Unternehmen jedoch verhalten. „Nach dem deutlichen Rückschlag zu Jahresbeginn sendet die Wirtschaft in Schleswig-Holstein erste Signale der Stabilisierung auf niedrigem Niveau“, sagt Thomas Buhck, Präsident der IHK Schleswig-Holstein. „Trotz dieser eigentlich guten Nachricht zeigen die aktuellen Ergebnisse aber auch, dass die Unternehmen äußerst vorsichtig bleiben. Solange Investitionen und Beschäftigungspläne im Minus verharren, kann von einer Trendwende auch keine Rede sein. Jetzt kommt es darauf an, die Rahmen
22.07.2026
Wirtschafts.Gespräch mit Antje Kruse | Concept Programs GmbH

Endlich erfolgreiche Projekte!

19.07.2026

Verrentungswelle rollt an: IHK-Fachkräftemonitor berechnet Auswirkungen

Kiel. Die schwache Konjunktur entlastet den Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein derzeit nur scheinbar. Trotz der aktuell gedämpften Arbeitskräftenachfrage verschärft sich der demografisch bedingte Fachkräftemangel weiter und wird die Wirtschaft in den kommenden Jahren vor große Herausforderungen stellen. Die Zahl der offenen Stellen im Land wird nach Berechnungen des IHK-Fachkräftemonitors von aktuell rund 43.000 auf über 100.000 im Jahr 2035 steigen und sich damit mehr als verdoppeln. Das Sommer-Update des Monitors, das aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen berücksichtigt, verdeutlicht: Der Personalmangel bleibt eine der größten Herausforderungen für die Wirtschaft in Schleswig-Holstein. Die Situation wird sich auch dadurch verschärfen, dass bis 2035 im nördlichsten Bundesland rund 335.000 Menschen in Rente gehen werden. „Die Verrentungswelle kommt jetzt richtig ins Rollen. Schleswig-Holstein braucht langfristige Fachkräftestrategien. Unternehmen sollten das akt
16.07.2026

Offene Forderung an die SCHUFA gemeldet: Datenschutzrisiko für Unternehmen und Inkasso

Bad Segeberg. Wer offene Forderungen eintreibt, arbeitet häufig mit standardisierten Mahnläufen, Inkassodienstleistern und Auskunfteien. Für Unternehmen kann das praktisch sein: Eine Einmeldung bei der SCHUFA oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei erhöht den Druck auf säumige Schuldner und soll Zahlungsrisiken für den Markt sichtbar machen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Mai 2026 (Az. VI ZR 375/24) jedoch deutlich gemacht: Die Übermittlung personenbezogener Daten über behauptete offene Forderungen ist datenschutzrechtlich kein bloßer Routinevorgang. In dem Verfahren nahm ein Betroffener ein Inkassounternehmen nach Meldungen offener Forderungen an die SCHUFA auf Widerruf der Meldungen und Ersatz immateriellen Schadens in Anspruch. Der BGH befasste sich dabei mit der Zulässigkeit der Datenübermittlung, mit einem möglichen Folgenbeseitigungsanspruch in Form des Widerrufs der Einmeldung und mit dem immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Die E
15.07.2026

KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken. Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema. Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026