Dorfteich am Wüddel in Henstedt-Ulzburg
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Neumünster

Abfallkalender 2026 nur noch digital verfügbar

Neumünster. Auch 2026 wird der Abfallkalender in Neumünster nicht mehr in gedruckter Form verteilt. Hintergrund ist die gestiegene Nutzung von digitalen Diensten durch Bürgerinnen und Bürger – die Nachfrage eines gedruckten Kalenders ist sehr gering. Im Sinne der Nachhaltigkeit gibt es daher keinen gedruckten Abfallkalender mehr. Bereits im vergangenen Jahr wurde auf die Erstellung verzichtet. Der Abfallkalender für 2026 ist online zu finden: www.neumuenster.de/abfallkalender  Zudem sind die Leerungstermine des Technische Betriebszentrums (TBZ) über die App „MyMüll.de“ abrufbar. Der Clou: Nutzerinnen und Nutzer können sich Erinnerungen an die verschiedenen Abholzeiten der Abfalltonnen einstellen. „MyMüll.de“ gibt es kostenlos in den herkömmlichen Play- & App-Stores. Hinweis: Der Name der App ist „MyMüll.de“. Wird dies als Adresse im Browser eingegeben, führt es auf die Unternehmenswebseite des App-An
11.12.2025
Bad Segeberg

Illegale Böller zu Silvester – was droht beim Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz?

Bad Segeberg. Wenn sich das Jahr dem Ende zuneigt, taucht alljährlich dieselbe Frage auf: Was ist beim Feuerwerkskauf eigentlich erlaubt – und wo beginnt die Strafbarkeit? Gerade rund um Silvester locken vermeintliche Schnäppchen oder besonders laute Böller aus dem Ausland viele Käufer an. Doch was viele unterschätzen: Der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen ist in Deutschland streng geregelt. Wer hier gegen das Sprengstoffgesetz verstößt, riskiert schnell erheblichen Ärger – bis hin zu empfindlichen Strafen. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht wird jedes Jahr mit zahlreichen Fällen rund um illegale Feuerwerkskörper befasst. Daher lohnt es sich, die wichtigsten Punkte zu kennen, bevor man zum Jahreswechsel etwas kauft oder mitbringt, was später ein strafrechtliches Nachspiel haben kann. Warum illegale Böller ein strafrechtliches Risiko darstellen Feuerwerkskörper fallen unter das Sprengstoffgesetz (SprengG). Es legt genau fest, welche Produkt
11.12.2025
Quickborn

Neue Yoga-Angebote für Senioren starten

Quickborn. Die Volkshochschule Quickborn erweitert ihr Gesundheitsangebot für Seniorinnen und Senioren um zwei neue Kurse „Yoga auf dem Stuhl“. Beide Kurse beginnen am Freitag, 16. Januar, und sind auf unterschiedliche Bedürfnisse abgestimmt. Der Kurs „Yoga auf dem Stuhl – aktiv“ (Kursnummer 37014) richtet sich an Teilnehmende, die eine etwas sportlichere Variante bevorzugen. Der Schwerpunkt liegt auf Beweglichkeit und einem leichten Herz-Kreislauf-Training. Der Kurs findet von 9 bis 10 Uhr im Forum statt. Der Kurs „Yoga auf dem Stuhl – ruhig“ (Kursnummer 37015) bietet eine sanftere Ausrichtung. Hier stehen die Förderung der Beweglichkeit sowie das leichtere Aufstehen im Vordergrund. Die Kurszeit ist 10.15 bis 11.15 Uhr, ebenfalls im Forum. Für beide Kurse wird gebeten, bequeme Sportkleidung, Sportschuhe, ein Getränk und ein Handtuch mitzubringen. Informationen und Anmeldung erhalten Interessierte bei der Volkshochschule Quickborn unter 04106 612996
11.12.2025
Kaltenkirchen

Eisvergnügen bei dodenhof

11.12.2025

Videoberichte













Termine













Immobilien













ExpertenTipps













Arbeitgeber Kreis Segeberg













Stellenmarkt













Ausbildung













Restauranttipps













Ausflugstipps













Wirtschaft Schleswig-Holstein

Bad Segeberg

Wie hoch kann eine Abfindung nach einer Kündigung sein?

Bad Segeberg. Viele, die mit einer Kündigung konfrontiert werden – oder darüber nachdenken, eine solche auszusprechen –, stellen sich früher oder später dieselbe Frage: Wie hoch kann eine Abfindung realistischerweise ausfallen? Obwohl es im Alltag häufig so wirkt, als gebe es feste Beträge, existiert in Deutschland kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Was am Ende gezahlt wird, hängt weit mehr von den Umständen des Einzelfalls ab, die oft komplexer sind, als sie auf den ersten Blick erscheinen. 1. Gibt es überhaupt einen Anspruch auf eine Abfindung? Die Vorstellung, nach jeder Kündigung stehe automatisch eine Abfindung zu, hält sich hartnäckig. Tatsächlich entstehen Abfindungen meist dann, wenn sich beide Seiten einigen, sei es im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder im Zuge einer vergleichsweisen Einigung vor Gericht. Auch besondere gesetzliche Regelungen – etwa bei größeren Umstrukturierungen oder freiwilligen Abfindungs
08.12.2025

Krankschreibung nach Kündigung: Was Arbeitgeber jetzt wissen und beachten sollten

Bad Segeberg. Die Situation ist in vielen Unternehmen ähnlich: Die Kündigung ist ausgesprochen, das Arbeitsverhältnis läuft in der Kündigungsfrist aus – und nur kurze Zeit später liegt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auf dem Tisch. Oft deckt sie zufällig genau die restliche Kündigungsfrist ab. Für viele Arbeitgeber drängt sich dann die Frage auf: Ist das Zufall oder Missbrauch? Und vor allem: Muss ich als Arbeitgeber jetzt wirklich Entgeltfortzahlung leisten? Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren intensiv mit der Krankschreibung nach Kündigung beschäftigt und den Handlungsspielraum für Arbeitgeber spürbar erweitert. Verschiedene Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und der Landesarbeitsgerichte konkretisieren, wann der Beweiswert einer AU erschüttert ist und unter welchen Umständen die Lohnfortzahlung verweigert werden kann.  Für Arbeitgeber lohnt sich daher ein genauer Blick auf dieses „Dauerbrenner-Thema“ im Arbe
05.12.2025

Digital Learning Campus gewinnt Preis für Innovation in der Erwachsenenbildung

KIEL. Das Projekt „Digital Learning Campus Schleswig-Holstein“ (DLC) hat gestern Abend (01.12.2025) in Bonn den renommierten „Preis für Innovation in der Erwachsenenbildung“ des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen (DIE) gewonnen. Der Preis wird alle zwei Jahre verliehen, in diesem Jahr zum Thema „KI und Weiterbildung – Barrieren abbauen, Teilhabe gestalten“. Bildungsministerin Dr. Dorit Stenke freute sich über die Auszeichnung: „Der DLC macht Schleswig-Holstein fit für die digitale Zukunft. Hochschulen, Volkshochschulen, Schulen sowie verschiedene gesellschaftliche Akteure schaffen gerade zusammen ein neuartiges Bildungs-Ökosystem, das die KI-Bildung auf ein neues Level hebt.“ Das Projekt wird mit insgesamt 37,5 Millionen Euro aus dem Landesprogramm Wirtschaft gefördert, unter Verwendung von Fördermitteln des Landes und der Europäischen Union.   Auf Basis der Entscheidung einer Jury mit Expertinn
03.12.2025