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Norderstedt

Das Grundbuch: Wartung und Pflege

06.03.2018
Norderstedt

Das Grundbuch: Wartung und Pflege

18.09.2017
Norderstedt

„Defizit an Sportplätzen und Sporthallen ist riesig“

Norderstedt (em) „Wir freuen uns, dass die Mehrheit im Ausschuss für Schule und Sport keine Sportarten gegeneinander ausspielen will. Damit wird auch der Tennis in Norderstedt seine Zukunft haben. Tennis kann sich somit weiterhin als drittgrößte Sportart nach Turnen und Fußball in Norderstedt behaupten“, berichtet Tobias Claßen als sportpolitischer Sprecher der FDP Norderstedt erleichtert. Bei der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport wurde über einen zukünftigen Standort für die geplante Dreifeldsporthalle und eine Dojohalle diskutiert. Der Ausschuss hat sich dabei mehrheitlich für die Suche nach alternativen Standorten ausgesprochen. Damit es nicht bei Absichtserklärungen bleibt, hat die FDP einen Antrag für die kommende Sitzung am 1. Februar formuliert. Darin schlagen die Freien Demokraten vor, die derzeitige Tennishalle und das dazugehörige Gelände für den Norderstedter Sport zu sichern. Dies ist mit einem Rückkauf des Erbbaurechtes möglich. Als alternati
20.01.2017
Kaltenkirchen

Informationen zu der Reinigung von Geh- und Radwegen

Kaltenkirchen (em) Reinigung von Geh- und Radwegen, Zurückschneiden von Randbepflanzungen Nach den Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein zu Randbepflanzungen sowie den Regelungen der durch die Stadt Kaltenkirchen erlassenen Satzung über die Straßenreinigung gilt derzeit folgendes. Wer muss reinigen bzw. Randbepflanzungen zurückschneiden? Grundsätzlich obliegt die Reinigungspflicht der Eigentümerin oder dem Eigentümer des an der Straße liegenden Grundstückes. Anstelle der Eigentümerin oder des Eigentümers trifft die Reinigungspflicht die Erbbauberechtigte oder den Erbbauberechtigten, die Nießbraucherin oder den Nießbraucher, sofern sie oder er unmittelbaren Besitz am gesamten Grundstück hat oder die dinglich Wohnberechtigte oder den dinglich Wohnberechtigten, sofern ihr oder ihm das ganze Wohngebäude zur Benutzung überlassen ist. Ist die oder der Reinigungspflichtige nicht in der Lage, ihre oder seine Pflichten persönlich zu erfüllen, so hat sie oder er ei
10.06.2016
Neumünster

Grundstücke am Seekamp an die WOBAU verkauft

Neumünster (em) Die Wohnungsbau GmbH Neumünster überzeugte mit ihren Entwürfen die Jury, so dass die Stadt Neumünster die Grundstücke am Seekamp 18 / 18a an die WOBAU verkaufte. Derzeit werden Baumfällarbeiten als vorbereitende Maßnahmen durchgeführt. Nach vorzeitiger Auflösung des Erbbauchrechtsvertrages mit dem Kirchenkreis Altholstein stand das an die Stadt übergebene Grundstück des ehemaligen Kirchenkreisjugendheimes für eine andere Nutzung zur Verfügung. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (BPU) hat in der Sitzung am 2. Juli 2015 die Stadtverwaltung beauftragt, ein strukturiertes Bieterverfahren durchzuführen, mit dem Ziel, das Grundstück an den Bieter mit dem überzeugendsten Gesamtkonzept für eine Wohnnutzung zu veräußern. Aus diesem Grund wurde nicht nur der gebotene Kaufpreis bewertet, sondern der Bietende wurde zudem aufgefordert ein Bebauungskonzept einen Entwurf einzureichen. Die Jury, bestehend aus Mitgliedern des BPU und des Stadtteilbeirates Einfeld, bewertet
29.02.2016
Kaltenkirchen

Reinigung von Geh- und Radwegen

Kaltenkirchen (em) Eine saubere und vor allem auch verkehrssichere Stadt liegt im Interesse aller und kann nur erreicht werden, wenn jeder seinen Teil dazu beiträgt. Nach den Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein zu Randbepflanzungen sowie den Regelungen der durch die Stadt Kaltenkirchen erlassenen Satzung über die Straßenreinigung gilt derzeit folgendes: Wer muss reinigen bzw. Randbepflanzungen zurückschneiden? Grundsätzlich obliegt die Reinigungspflicht der Eigentümerin oder dem Eigentümer des an der Straße liegenden Grundstückes. Anstelle der Eigentümerin oder des Eigentümers trifft die Reinigungspflicht die Erbbauberechtigte oder den Erbbauberechtigten, die Nießbraucherin oder den Nießbraucher, sofern sie oder er unmittelbaren Besitz am gesamten Grundstück hat oder die dinglich Wohnberechtigte oder den dinglich Wohnberechtigten, sofern ihr oder ihm das ganze Wohngebäude zur Benutzung überlassen ist. Ist die oder der Reinigungspflichtige nicht in
30.06.2015