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Geflügelpest - vorbeugende Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter

Neumünster (em) Sowohl in der Wildvogelpopulation als auch in einer Haltung von Geflügel wurde seit Oktober 2024 in Schleswig-Holstein Geflügelpest festgestellt. Es wurden bisher aus drei Kreisen des Landes positive Befunde gemeldet. Da sich in dieser Herbst-Winterperiode das Infektionsgeschehen erneut als sehr dynamisch darstellt und zur Verhinderung der weiteren Einschleppung in Geflügelhaltungen wurden am 11.12.2024 per Allgemeinverfügung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein vorbeugende Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet.  Zu diesen Biosicherheitsmaßnahmen gehört, dass  in den Ställen gesonderte Schutzkleidung inklusive Schuhwerk getragen werden muss. Einwegkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen. Vor den Eingängen zu den Stallungen sind Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion mit einem geeigneten Desinfektionsmittel einzurichten. Personen müss
13.12.2024