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Bad Segeberg
Diese Geschäfte und Dienstleister haben noch offen!
Bad Segeberg (em) Das Gesundheitsministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Rahmen der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus eine so genannte Positivliste erstellt. Aus ihr geht hervor, welche Verkaufsstellen noch geöffnet haben dürfen und welche Dienstleistungs-, Behandlungs- und Handwerkstätigkeiten noch erlaubt sind.
Demnach können Dienstleister, Handwerker und Werkstätten generell weiter ihrer Tätigkeit nachgehen, wenn sie die Hygienerichtlinien nach Vorgaben des Robert-Koch-Institutes einhalten. Das gilt auch für Gesundheits- und Heilberufe mit enger persönlicher Nähe zum Patienten, sofern sie medizinisch akut geboten sind. „Diese Liste klärt nun auch Zweifelsfälle, die in den vergangenen Tagen immer wieder Fragen aufgeworfen haben“, sagt Landrat Jan Peter Schröder. Die Aufnahme eines Berufes oder einer Tätigkeit in die Liste bedeute allerdings nicht, dass diese Betriebe auch zur „kritischen Infrastruktur“ gehören.
25.03.2020