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01.04.2026
Stadt Neumünster

Hinweise zum Abbrennen von Osterfeuern

Neumünster. Abfallentsorgungs- und Naturschutzbehörde der Stadt Neumünster informieren über das Abbrennen von Osterfeuern: Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer und fallen daher nicht unter die Pflanzenabfallverordnung. Allerdings dürfen Osterfeuer nicht dazu genutzt werden, Pflanzenabfälle aller Art oder...
01.04.2026
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05.04.2018