Neumünster. Abfallentsorgungs- und Naturschutzbehörde der Stadt Neumünster informieren über das Abbrennen von Osterfeuern: Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer und fallen daher nicht unter die Pflanzenabfallverordnung. Allerdings dürfen Osterfeuer nicht dazu genutzt werden, Pflanzenabfälle aller Art oder...
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