Neumünster. Abfallentsorgungs- und Naturschutzbehörde der Stadt Neumünster informieren über das Abbrennen von Osterfeuern: Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer und fallen daher nicht unter die Pflanzenabfallverordnung. Allerdings dürfen Osterfeuer nicht dazu genutzt werden, Pflanzenabfälle aller Art oder andere Abfälle zu verbrennen.
Verboten sind beispielsweise lackiertes und imprägniertes Holz, Pappen, Kartonagen und Kunststoffe. Vielmehr dürfen nur trockenes Feuerholz sowie trockene Zweige und Äste zum Einsatz kommen, damit die Rauchbelastung minimiert wird.
Achtung: Osterfeuer-Haufen sind Verstecke für viele Tiere
Osterfeuer-Haufen sind ein ideales Versteck für Kleintiere wie Käfer, Kröten, Wildbienen, Igel, Wiesel, Vögel und viele andere Artengruppen. Gerade bei frühzeitig aufgeschichteten Osterfeuer-Haufen können sich bereits Vögel zum Nisten eingefunden haben. Damit die Tiere nicht qualvoll verbrennen, muss das Brennmaterial am Tag vor dem Abbrennen noch einmal vorsichtig umgeschichtet werden. Zugleich können dabei ungeeignete Stoffe aussortiert werden.
Auch ist unbedingt die Windrichtung zu beachten: Das Feuer darf nur so abgebrannt werden, dass Personen, benachbarte Grundstücke, Gebäude, Hecken und mehr nicht durch Rauch oder Funkenflug gefährdet werden. Bei starkem Wind muss das Feuer sofort gelöscht werden. Es muss zudem stets beaufsichtigt sein. Löschmittel (Sand, Schaufeln, Decken oder Gartenschlauch) sollten für alle Fälle in der Nähe bereitstehen. Osterfeuer sind nicht anzeigepflichtig. Das Abbrennen von Osterfeuern geschieht auf eigene Verantwortung (zum Beispiel auch für einen Feuerwehreinsatz).
Im Umwelt-ABC informiert der Fachdienst Natur und Umwelt über Regeln, die zu beachten sind unter www.neumuenster.de/osterfeuer.
