Videos
Video
Freiwillige Feuerwehr Bad Bramstedt
Die Stadtwerke Bad Bramstedt sagen DANKE an die jungen Helfer
Video
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Welche Projekte kann sich Henstedt-Ulzburg noch leisten?
Artikel
Henstedt-Ulzburg
Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr Henstedt‑Ulzburg feiert sein 100‑jähriges Bestehen
14.09.2026
Bad Segeberg
Nutzungsdauer von Computer-Hard- und Software: Abschreibung in einem Jahr
Segeberg/Neumünster. Für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter kann eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster/Segeberg. Grundlage hierfür sind die Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 26. Februar 2021 sowie vom 22. Februar 2022.
Die Regelung betrifft sowohl Computerhardware als auch Betriebs- und Anwendersoftware. Hierzu zählen unter anderem Desktop-PCs, Notebooks, Tablets, Server, Peripheriegeräte sowie Standard- und Individualsoftware. Ebenfalls erfasst werden beispielsweise ERP-Software, Warenwirtschaftssysteme sowie Software zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung.
Durch die Annahme einer einjährigen Nutzungsdauer können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten grundsätzlich bereits im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vollständig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Das BMF-Schreiben von 2022 hat explizit klargestellt,
07.07.2026