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Kaltenkirchen
Probleme mit dem Stadtbusverkehr Kaltenkirchen
Norderstedt. Seit Anfang Dezember häufen sich die Beschwerden über die Zuverlässigkeit des Stadtbusverkehrs in Kaltenkirchen. Insbesondere wird auch kritisiert, dass an den Bushaltestellen und im Internet keine aktuellen Informationen zu finden sind, wenn ein Stadtbus ausfällt. Die Stadt Kaltenkirchen und allen voran Bürgermeister Stefan Bohlen bedauern dieses sehr.
Grundsätzlich liegt die Aufgabe, einen Stadtbusverkehr in Kaltenkirchen zu betreiben, in der Zuständigkeit des Kreises Segeberg, genauer bei der SVG (Südwestholstein ÖPNV-Verwaltungsgemeinschaft der Kreise Dithmarschen, Pinneberg und Segeberg). Für die tatsächliche Durchführung wurde die Autokraft GmbH beauftragt.
Bis Ende November hat sich die Autokraft GmbH ebenfalls eines Subunternehmers bedient, das Vertragsverhältnis dann aber gekündigt. Seit dem 01.12.2025 wird der Stadtbusverkehr allein von der Autokraft GmbH betrieben.
Bürgermeister Bohlen bedauert die Schwierigkeiten, die gerade mit dem
09.12.2025
Norderstedt
Unfallaufkommen reduzieren - Kreisel Ochsenzoll ab Januar einspurig
Norderstedt. Die Zufahrt zum Kreisel Ochsenzoll an der Bundesstraße 432 / Schleswig-Holstein-Straße in Norderstedt wird ab Anfang Januar verändert: Die bisher bestehende zweispurige Zufahrt in den Kreisel in Ost-West-Richtung wird aufgehoben, ab diesem Zeitpunkt kann nur jeweils einspurig in den Kreisverkehr eingefahren werden.
Das Ziel ist es, die Verkehrssicherheit im Bereich des Kreisels für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Die einspurige Zufahrt wird für die Dauer von einem Jahr probeweise eingerichtet; das Verkehrs- und Unfallgeschehen während dieser Zeit evaluiert. Der Vorschlag, den linken Fahrstreifen der Zufahrt des Kreisverkehrs zu sperren, um Verkehrsunfällen beim Spurwechsel entgegenzuwirken, wird aus polizeilicher Sicht befürwortet.
Aufgrund der Anzahl von Unfällen im Kreisverkehr und an den Zufahrten, hatte die Stadt Norderstedt im Mai mit einer Plakat- und Informationskampagne für mehr Aufmerksamkeit im Verkehr und für eine besondere Beachtu
09.12.2025