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Neumünster

Onlinevortrag - Sparen beim Energieanbieterwechsel

Neumünster (em) Der Online-Vortrag "Teurer Strom oder Gaspreis? Energieanbieter wechseln!", geleitet von Beate Oedekoven, findet am Mittwoch, den 13. März 2024, um 17:00 Uhr statt. In Kooperation mit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bietet die Volkshochschule Neumünster (vhs) diese Veranstaltung an, um über Möglichkeiten und Vorteile eines Energieanbieterwechsels zu informieren.   Angesichts sinkender Energiepreise und der bevorstehenden Beendigung der staatlichen Preisbremse im April 2024 werden wichtige Fragen geklärt: Wer kann wechseln, wie kündigt man fristgerecht, und wie nutzt man Vergleichsportale effektiv?  Eine schriftliche Anmeldung ist bis zum 7. März (12:00 Uhr) unter info@vhs-neumuenster.de oder unter www.vhs-neumuenster.de erbeten. Die Teilnahme am Vortrag (Kursnummer BX10417VW) ist kostenfrei. Dieses Angebot richtet sich an alle, die ihre Energiekosten durch einen Anbieterwechsel o
29.02.2024
Norderstedt

"So kommt der Photovoltaik-Ausbau nicht voran"

Norderstedt(em) Überraschend abgelehnt wurde in der vergangenen Sitzung der Stadtvertretung ein Antrag zur Förderung von Photovoltaik-Balkonanlagen. Die Förderung sollte für jeden Norderstedter Bürger gelten und pauschal maximal 200 € oder 50% der Installationssumme betragen. 100.000 Euro waren dafür im Haushalt 2024 vorgesehen. Eine Mehrheit aus CDU, WiN/FW und AfD lehnte dies jedoch ab. „Bereits im März 2023 haben wir im Umweltausschuss ausgiebig über diese Förderrichtlinie im Rahmen einer Photovoltaikoffensive zur Erreichung unserer Klimaziele beraten und das mit großer Mehrheit beschlossen“, berichtet der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Michael Reimers aus der Sitzung des Umweltausschusses. „Diese Förderung sollte doch einen Anreiz für mehr Photovoltaik in unserer Stadt schaffen“, so Michael Reimers weiter. „Es ist bedauerlich, dass vor allem die WiN/FW-Fraktion überraschend gegen diese Förderrichtlinie ausgesprochen hat“ ergänzt der FDP-Fraktionsvorsitzende Tob
26.02.2024
Bad Segeberg

Brennstoffhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen!

Kreis Segeberg (em) Während der Gaspreis bereits seit März gedeckelt ist und Gaskunden mit der Übernahme des Abschlages im Dezember bereits entlastet wurden, mussten private Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, länger auf die Hilfen vom Bund warten. Ab dem 4. Mai können die Haushalte in Schleswig-Holstein nun diese Härtefallhilfen für das Jahr 2022 beantragen. Die Beantragung ist über das von 13 Bundesländern genutzte Online-Portal möglich. Einen Anspruch auf die Härtefallhilfen haben alle Haushalte, deren Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger, wie beispielsweise Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas, vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 sich mindestens verdoppelt haben. Als Erstattung erhalten die Haushalte 80 Prozent der Mehrkosten über dem verdoppelten Preis im Vergleich zum bundeseinheitlichen Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers aus dem Jahr 2021. Ob der einzelne Haushalt für die Härtefallhilfe in Frage
27.04.2023
Henstedt-Ulzburg

Diskussion „Energiesicherheit durch Biogas“

Henstedt-Ulzburg (em) In Schleswig-Holstein befinden sich 863 von insgesamt 9.632 Biogasanlagen in ganz Deutschland. Sie versorgen Tausende Haushalte in Stormarn und Segeberg mit sauberer Energie. Viele Betreiber sind derzeit verunsichert: Sie fragen sich, welche Auswirkungen die Strom- und Gaspreisbremse auf ihre Betriebe und mögliche Investitionen haben. Denn um diese Entlastung zu ermöglichen, wurde für einen Großteil des bisherigen Verbrauchs ein fixer Preis festgelegt. Um Fragen zu klären und Anregungen mit nach Berlin zu nehmen, lud der heimische Bundestagsabgeordnete Bengt Bergt (SPD) zur Diskussion ins Bürgerhaus nach Henstedt-Ulzburg ein. Gekommen waren mehr als 55 Gäste – Biogasbetreiber, Fachverbände und interessierte Bürgerinnen und Bürger. „Wir hatten die Veranstaltung extra spät angesetzt, damit auch die Landwirte aus der Umgebung die Gelegenheit haben, nach der abendlichen Runde bei den Tieren teilnehmen zu können“, erklärt Bengt Bergt. Da Biogas durch die Vera
16.03.2023
Neumünster

Onlinevortrag: Heizkostenrechnung prüfen und verstehen

Neumünster (em) Kosten für Strom und Heizen senken - Am Montag, 7. Februar findet in der Zeit von 17:00 bis 18:30 ein Onlinevortrag zum Thema Heizkostenrechnung statt. Im Rahmen des Vortrags wird erklärt, wie die Heizkostenverteilung funktioniert und die Rechnung zu verstehen ist. Es wird aufgezeigt, wie sich der Gaspreisdeckel auf die Rechnung auswirkt und sie Abschläge neu berechnet werden. Gegeben werden Tipps, die den Strom- und Gasverbrauch senken, zeigen aber auch Hilfsmöglichkeiten, wenn die Rechnung nicht bezahlt werden kann. Die Veranstaltung findet in Kooperation zwischen den Volkshochschulen und der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung bei der Volkshochschule Neumünster unter www.vhs-neumuenster.de oder info@vhs-neumuenster.de (Vortragsnummer BV10405) wird bis Mittwoch, 8. Februar (12:00 Uhr) benötigt. Die finalen Zugangs- und Anmeldedaten erhält man per Mail rechtzeitig vor Vortragsbeginn. ©Thomas Breher P
26.01.2023
Quickborn

Gasbeschaffungsumlage gestrichen und Mehrwertsteuer sinkt

Quickborn (em) Die gesetzliche Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme ist gesenkt worden. Dies geben die Stadtwerke Quickborn an ihre Kunden weiter. Zur Abfederung der aktuell hohen Energiepreise fällt auf Erdgas und Fernwärme seit 1. Oktober vorübergehend weniger Mehrwertsteuer an, und zwar sieben statt 19 Prozent. Diesen Kostenvorteil reichen die Stadtwerke Quickborn eins zu eins an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Die abgesenkte Mehrwertsteuer soll ebenso wie die angekündigten Energiepreisbremsen voraussichtlich bis Ende März 2024 gelten. Gestrichen hat die Bundesregierung zudem die seit dem Sommer angekündigte Umlage auf den Gasverbrauchspreis. Auch die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Quickborn werden somit nicht mit der Gasbeschaffungsumlage belastet. Strom- und Gaspreisbremse soll kommen Als weiteren Schritt, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Folgen der hohen Energiepreise zu schützen, hat die Bundesregierung eine Gas- sowie Strompreis
11.10.2022
Norderstedt

Wie gehe ich mit der Preiserhöhung meines Versorgers um?

Norderstedt (em) Der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) liegen Schreiben von Energieversorgern vor, in denen bis zum Siebenfachen der bisherigen Kosten angeboten wird. Verbraucher können Gebrauch vom Sonderkündigungsrecht machen. Eine aktuell finanziell attraktivere Lösung kann der Grundversorgungstarif sein. Eine Preisgarantie gibt es dann allerdings nicht. Post vom bestehenden Energieversorger kann aktuell zu Schreckmomenten führen. Viele Verbraucher sind besorgt und verunsichert. „Fast täglich fragen uns Verbraucher in der Beratung, ob sie die teilweise bis zum Siebenfachen gestiegenen Gaspreise wirklich zahlen müssen“, berichtet Carina Habeck, Referentin für Energierecht in der VZSH. Sonderkündigungsrecht beachten Vertragliche Möglichkeiten prüfen „Meistens bringen die Verbraucher Schreiben mit in die Beratungen, in denen der Energieversorger die Preiserhöhung ankündigt. Häufig fehlt dort der Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht. Dies besteht jed
22.09.2022