Bad Bramstedt (lm/lr) Spätestens, wenn die Kinder aus dem Haus sind, ändern sich die Anforderungen an den eigenen Wohnraum. Die eigenen vier Wände werden umgestaltet und neue Wohn(t)räume geschaffen. Wer seine Umbauten altersgerecht und barrierefrei plant und realisiert, erfährt einen Komfortgewinn, der sich auch ohne eingeschränkte Beweglichkeit genießen lässt.
Entsprechende Maßnahmen sind auch in einer bewohnten Wohnung realisierbar. Zimmertüren lassen sich häufig ohne große Probleme verbreitern und in ihrer Öffnungsrichtung verändern. Türschwellen lassen sich ebenso leicht beseitigen und selbst das Entfernen oder Versetzen nicht tragender Wände ist ohne große Beeinträchtigung der Bewohner möglich. Durch die Beseitigung von zu schmalen Türen und Durchgängen, nicht ausreichend großen Bewegungsflächen und Stolperfallen, beispielsweise in Form von Türschwellen, ist die Nutzung der Wohnung uneingeschränkt gegeben. Wer sich bei der Küchenund Badezimmergestaltung von Profis helfen lässt, erhält am Ende wahre Wohlfühloasen.
Entsprechende Umbauten gelten übrigens als Vorsorgemaßnahmen und werden von staatlicher Stelle gefördert. Allerdings müssen sich Mieter im Vorwege für den Umbau das Einverständniss des Vermieters holen. Hilfe der Pflegeversicherung Sind bereits körperliche Einschränkungen vorhanden, die Umbaumaßnahmen nötig machen, um weiter zuhause leben zu können, gibt es Zuschüsse von der Pflegeversicherung. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wurden die zum 1. Januar von 2.557 auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme erhöht. Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, sind die Zuschüsse deutlich höher. Auch die monatlichen Zuschüsse für Pflegehilfsmittel wurden angehoben. Genaueres kann bei der Pflegeversicherung erfragt werden.
Foto: Barrierefrei wohnen bedeutet einen Komfortgewinn: alle Räume und Alltagsgegenstände sind gut zugänglich.