Bad Bramstedt (em) Die Stadt Bad Bramstedt sucht insgesamt 16 Personen (acht männliche und acht weibliche), die sich für die Wahl als Jugendschöffe für die Jahre 2014-2018 zur Verfügung stellen. Eine entsprechende Vorschlagsliste muss dem Jugendhilfeausschuss des Kreises Segeberg bis zum 11. März vorgelegt werden.
Dieser schlägt dann die entsprechenden Bewerber/innen dem Amtsgericht Neumünster vor. Die jeweiligen Bewerber/innen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ihren Wohnsitz in der Stadt Bad Bramstedt haben und sollen erzieherisch befähigt oder in der Jugenderziehung erfahren sein. Geeignet sind Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in der praktischen Jugendarbeit stehen. Wer sich als Jugendschöffe bewirbt, muss ein Mindestalter von 25 Jahren vor Beginn der Amtsperiode erreicht haben und darf vor Beginn der Amtsperiode das Höchstalter von 70 Jahren nicht überschreiten.
Weitere Informationen zum Amt der/des Jugendschöffen finden Interessierte auch im Internet unter http://j.mp/V31XJi.
Interessierte Personen können sich ab sofort schriftlich oder telefonisch in der Stadtverwaltung Bad Bramstedt, bei Herrn Böttger, Tel.: 0 41 92 / 506-26, E-Mail: boettger@bad-bramstedt.de, melden.