Bad Bramstedt (em) Neben dem bisherigen Dienstausweis in Papierform gibt die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt seit Beginn des Jahres neue Dienstausweise im Scheckkarten-Format für die Mitarbeiter der nachgeordneten Dienststellen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern heraus. Dieser löst den bisherigen Dienstausweis nach und nach ab.
Der neue Ausweis wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und entspricht den aktuellen Anforderungen im Hinblick auf die Fälschungssicherheit. Während der Übergangszeit sind beide Dienstausweismodelle gültig. Unterschieden wird künftig zwischen einem Dienstausweis für Polizeivollzugsbeamte und einem Dienstausweis, den alle nicht nur temporär bei der Bundespolizei beschäftigten Mitarbeiter erhalten sollen.
Während die Ausweise für Polizeikräfte mit dem Zusatz „POLIZEI“ und dem Polizeistern versehen sind, ist auf den Ausweisen für das Verwaltungspersonal (Verwaltungsbeamte / Tarifbeschäftigte) der Bundesadler abgebildet.
Führen Bundespolizisten Amtshandlungen durch, können die Betroffenen grundsätzlich die Nennung von Name, Amtsbezeichnung und Dienststelle verlangen. Die Beamten sind jedoch nur verpflichtet, ihre Dienstausweisnummer und Behörde mitzuteilen. Polizeibeamte in zivil weisen sich mit ihrem Dienstausweis aus. Dies gilt jedoch nur, sofern der Zweck der polizeilichen Maßnahmen dadurch nicht beeinträchtigt oder der Bundespolizist gefährdet wird. Wenn Zweifel an der Legitimation eines Bundespolizisten oder der Echtheit seines Ausweises besteht, wenden sich die Betroffenen bitte an ihre nächste Bundespolizeidienststelle. Auch die Hotline der Bundespolizei kann unter Tel.: 0 800 / 6 888 000 kontaktiert werden.
Bei verdächtigen Personen oder einer Gefahr wird empfohlen, den polizeilichen Notruf 110 zu benachrichtigen. Weitere Informationen unter: www.bundespolizei.de/Web/DE/02Sicher-im-Alltag/06Dienstausweise/dienstausweise_node.html
Originaltext: Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt