Bad Bramstedt (em) Die Kommunen in Schleswig-Holstein erhalten einen festen Anteil von den wesentlichen Steuereinnahmen des Landes. In 2013 waren dies 1,2 Milliarden Euro (Rekordsumme!). Diese 1,2 Milliarden werden laut den Ausführungen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) jährlich neu verteilt an die Kommunen in Schleswig-Holstein (11 Kreise, 4 kreisfreie Städte und ca. 1.000 Kommunen).

In 2013 sind im Vorwegabzug 240 Millionen Euro für übergeordnete Aufgaben verteilt worden, so dass 960 Millionen Euro übrig bleiben, um in Schleswig-Holstein als sogenannte Schlüsselzuweisungen verteilt zu werden. Diese Schlüsselzuweisungen des Landes bilden neben der Kreisumlage die wesentliche Einnahmegröße für die Kreise.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs in Schleswig-Holstein liegt den Kommunen seit zwei Tagen vor. In einer Anlage zum Gesetzestext ist dargestellt, wie groß die Abweichungen für einzelne Kreise und Kommunen sein werden. Während die Kreise insgesamt rund 74 Mio Euro weniger Schlüsselzuweisungen erhalten sollen, erhöhen sich die Schlüsselzuweisungen an Gemeinden und Städte entsprechend. Nach dieser vom Innenministerium erstellten Tabelle muss der Kreis Segeberg mit einem Rückgang von fast 11 Mio Euro per Anno rechnen.

Zum Vergleich: In diesem Jahr 2013 erhält der Kreis Segeberg insgesamt 26,9 Mio Euro Schlüsselzuweisungen vom Land. Da das Finanzausgleichsgesetz umfassend geändert wird, ist eine genaue Analyse aller geänderten Punkte erforderlich, die zeitaufwendig und daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. Außerdem werden genaue Berechnungsgrundlagen des Landes benötigt, die bisher noch nicht vorliegen.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass noch nicht alle Veränderungen eingerechnet sind und sich die Auswirkungen für einzelne Kreise noch negativer darstellen werden. Die finanziellen Wechselwirkungen zwischen Kreis und kreisangehörigem Raum sind äußerst kompliziert, da die öffentliche Hand an den jeweiligen Stellen eine große Fülle an unterschiedlichsten Aufgaben in alleiniger oder übertragener Aufgaben erledigt. Es unterscheiden sich die Gesetzesgrundlagen und die jeweiligen Finanzierungssysteme und Methodiken je nach Aufgabenstellung. Einem Teil des Gesetzentwurfes liegen die Aussagen des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung vom Juli 2013 zugrunde.

Dieses Gutachten wird von den Kreisen in Schleswig-Holstein in mehreren Punkten kritisiert. Dass es durch die Reform des Finanzausgleiches zu Verschiebungen kommen würde, war zu erwarten, zumal das Land leider nicht beabsichtigt, aus eigenen Mitteln die Finanzausgleichsmasse zu erhöhen. Dass die Reform für den Kreis Segeberg das Wegbrechen eines zweistelligen Millionenbetrages bedeuten würde, war nicht zu erwarten. Der Einbruch würde den Kreis Segeberg zu einem Zeitpunkt treffen, an dem er auch durch jahrelange Konsolidierungsarbeit endlich „Licht am Ende des Tunnels“ erblicken konnte. So hätte zum Beispiel nach der aktuellen Mittelfristplanung Ende 2016 der Kassenkredit abgebaut sein sollen.

Um Aussagen zu Gegenmaßnahmen treffen zu können, ist es jedoch zum jetzigen Zeitpunkt zu früh. Zunächst müssen alle Berechnungen des Innenministeriums vorliegen, um das Zahlenwerk nachvollziehen und beurteilen zu können. Falls noch nicht alle Auswirkungen positive wie negative berücksichtigt sind, müssen die Berechnungen erweitert werden, um festzustellen, wie hoch der tatsächliche Einbruch sein wird. „Die in Aussicht gestellt Transparenz im FAG begrüße ich sehr allein ich kann sie noch nicht finden. Der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf und die erste Hochrechnung der finanziellen Auswirkungen kann bestenfalls ein Einstieg in eine gute klare Verteilung von Aufgaben und ihrer Ausfinanzierung darstellen“, so Landrätin Jutta Hartwieg.