Bad Bramstedt (em) Am Dienstag, 10. April, findet in Cottbus das Punktspiel der 2. Fußballbundesliga zwischen dem FC Energie Cottbus und dem F.C. Hansa Rostock statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaft werden zahlreiche Fans mit Zügen der Deutschen Bahn AG und anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen nach Cottbus anreisen.
Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von Glasflaschen und pyrotechnischen Gegenständen in den relevanten Regional- und Sonderzugverbindungen durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt untersagt. Dieses Verbot gilt für alle Personen, die am 10. April die Sonderzugverbindung (RE-D 13280 und RE-D 13281) von Rostock über Waren/Müritz, Neustrelitz und Berlin nach Cottbus und zurück sowie im Zeitraum 14.30 bis 17 Uhr und von 19.30 bis 23 Uhr die Regionalzugverbindungen auf der Strecke von Berlin nach Cottbus und zurück nutzen. Das Verbot ist erforderlich, da in der Vergangenheit alkoholisierte Fußballfans teilweise erhebliche Straftaten begangen haben. Hierbei wurden wiederholt Glasflaschen und Pyrotechnik auf Polizeibeamte und andere Fangruppen geworfen.
Durch die Allgemeinverfügung sollen die Begehung von Straftaten verhindert sowie Mitreisende, andere Fangruppen und Polizeibeamte geschützt werden. Die Einhaltung des Verbotes in den Zügen wird durch Beamte der Bundespolizei überwacht. Die Bundespolizei wird auch an den Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen Kontrollen durchführen. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können ein Platzverweis durch die Bundespolizei oder der Ausschluss von der Beförderung durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen drohen.
Originaltext: Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt