Bad Bramstedt (em) „Wenn Sie es möchten, kann ich ein Referat halten über die verschiedenen Formen der Renten,“ sagte Astrid Leschau auf der Veranstaltungsreihe des Seniorenbeirats ,Forum im Schloss'. Sie ist Beraterin der Deutschen Rentenversicherung Nord, Auskunfts- und Beratungsstelle in Norderstedt. „Ich schlage vor, Sie stellen Fragen, auf die ich eingehe, ohne mich in der Vielfalt der Aspekte zu verlieren.“ Am 23. Mai beschloss der Bundestag das RV-Leistungsverbesserungsgesetz. Von Interesse waren die Rente ab 63 Jahren und die Mütterrente.
„Seit 2012 können Versicherte, die wenigstens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren, mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen,“ sagte die Rentenberaterin. Zukünftig sollen Versicherte nach 45 Jahren bereits mit 63 Jahren eine abschlagsfreie Rente erhalten können. Bei der Frage, welche Zeiten zählen zu den 45 Jahren, stecke der Teufel im Detail. Es können zum Beispiel anteilig Zeiten der geringfügigen, nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung berücksichtigt werden; Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus selbständiger Tätigkeit; Zeiten der Wehr- und Zivildienstpflicht; Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen; Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes; Zeiten des Bezugs von Arbeitslosen-, Teilarbeitslosengeld; Leistungen bei Krankheit oder Übergangsgeld; Bezug von Kurzarbeiter-, Schlechtwetter- und Wintergeld; wenn Insolvenz- und Konkursausfallgeld wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers gezahlt wurde.
„Unbegrenzt sollen Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld berücksichtigt werden, allerdings nicht in den letzten beiden Jahren vor Renteneintritt,“ sagte Frau Leschau. Ausnahme sei die Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. „Zeiten von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II werden nicht berücksichtigt.
Wird auf die Rente ab 63 Jahren ein Nebenverdienst angerechnet? „Es darf nur begrenzt hinzuverdient werden. Das ändert sich erst ab der Regelaltersgrenze, die schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben wird.“
Die Mütterrente soll ab Juli eine bessere Anerkennung der Erziehungszeiten bewirken für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Bisher wird ein Jahr, zukünftig sollen zwei Jahre berücksichtigt werden. Bislang werden im Westen 28,14 und im Osten 25,75 Euro ausgezahlt; diese Beträge sollen um 47 beziehungsweise 65 Cent steigen.
„Sie sind bereits Rentner, dann werde die Erhöhung der Mütterrente automatisch ausgezahlt, ein Antrag sei nicht erforderlich. Andernfalls sollten sie prüfen, ob in Ihrem Rentenverlauf Kindererziehungszeiten aufgeführt wurden. Diese Verläufe werden erstmals mit Erreichen des 43. Lebensjahres zugesandt. Spätestens im Rentenantragsverfahren sollten diese Zeiten geltend gemacht werden. Wenn Sie Fragen zur Rente haben, wenden Sie sich an eine der Rentenberatungsstellen, zum Beispiel in Neumünster, Christianstraße 9 (Tel.: 0 43 21 / 4 09 30) oder in Norderstedt, Rathausallee 70 (Tel.: 040 / 65 05 57 82 55 65)“, sagt Astrid Leschau abschließend.