Bad Bramstedt (em) Die Stadt Bad Bramstedt wurde vom Amtsgericht Neumünster gebeten, insgesamt 24 Personen für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen am Amtsgericht Neumünster zu benennen.
Das Amt der Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern ausgeübt werden, die über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen. Die Wahlzeit beträgt jeweils 5 Jahre und beginnt am 1. Januar 2014.
Unfähig zur Ausübung des Schöffenamtes sind:
Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind,
Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
Zum Schöffenamt sollen ferner nicht berufen werden:
Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden,
Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden,
Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste noch nicht ein Jahr in der Stadt Bad Bramstedt wohnhaft sind,
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind,
Personen, die in Vermögensverfall geraten sind,
Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können,
Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte,
Gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzuges sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer,
Religionsdiener und Mitglieder solcher religiöser Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind,
Personen, die acht Jahre lang als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind und deren letzte Dienstleistung zu Beginn der Amtsperiode weniger als acht Jahre zurückliegt.
Interessierte Personen können sich bis zum 10. Juni bei der Stadt Bad Bramstedt, Bürgeramt, Bleeck 17-19, 24576 Bad Bramstedt, melden. Interessierte sollten hierbei den vollständigen Vor- und Familiennamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die aktuelle Anschrift an. Telefonische Auskünfte bzw. Meldungen nimmt Herr Böttger, Tel.: 0 41 92 - 506 - 26 entgegen.
Die städtischen Vereine und Verbände sind ebenfalls aufgerufen, entsprechende Personen zu benennen. Die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen am Amtsgericht Neumünster wird am 17. Juni 2013 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.