Bad Bramstedt (lm/sv) Wer möchte nicht im Alter oder bei einer chronischen Erkrankung weiter in den eigenen vier Wänden leben? Ambulante Pflegedienste beispielsweise unterstützen hilfebedürftige Menschen und deren Angehörige bei der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung, damit hilfebedürftige Menschen in der häuslichen Umgebung bleiben können.

Das Gesundheitssystem stellt eine Reihe von Versorgungsangeboten und finanziellen Unterstützungen durch die Pflegekassen bereit. Dazu zählen zum einen Pflegesachleistungen, wie Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst oder Pflegegeld, wenn ein Angehöriger oder ein Nachbar die notwendige Unterstützung übernimmt. Eine Kombination aus beidem ist möglich. Zum anderen gibt es das Angebot der Kurzzeit- sowie der Verhinderungspflege. Sollte die Versorgung des zu Pflegenden einstweilig nicht in den eigenen vier Wänden möglich sein, da die Pflegeperson zum Beispiel selbst krank ist oder aber ihr Recht auf Urlaub in Anspruch nimmt, kann die Versorgung mit der Kurzzeitpflege vorübergehend in einer vollstationären Einrichtung stattfinden.

Die Verhinderungspflege ist dagegen eine häusliche Pflege. Eine Kombination beider Leistungen ist auch hier möglich. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, kann künftig eine Lohnersatzleistung für eine bis zu zehntägige Auszeit vom Beruf erhalten, vergleichbar mit dem Kinderkrankengeld. Um trotz eines Handicaps in der gewohnten Umgebung optimal leben zu können, ist oft eine individuelle Wohnraumanpassung notwendig. Diese wird von den Pflgekassen bezuschusst, ebenso wie Pflegehilfsmittel. Bei den Kranken- und Pflegekassen erhalten Betroffene dazu ausführliche Informationen. Zugelassene, ambulante Pflegedienste bieten ebenfalls unverbindliche Beratungen an.