Kreis Segeberg. In Norderstedt und Bad Bramstedt sind seit Februar mit Timo Baltzer und Tore Wrage-Six zwei neue bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Einsatz. Nick Rohlfshagen von der Schornsteinfegeraufsicht des Kreises hat beide per Handschlag zu ihren neuen Aufgaben verpflichtet.
Timo Baltzer ist seit 2008 Schornsteinfegermeister und hat zum 1. Februar den Bezirk Norderstedt II übernommen. Der Kehrbezirk besteht aus der kompletten Ortschaft Kayhude sowie aus Teilen der Stadt Norderstedt. Der 43-Jährige ist verheiratet und hat drei Kinder. „Mein ältester Sohn ist elf Jahre alt und möchte in der Zukunft in meine Fußstapfen treten“, sagt der Münsterdorfer (Kreis Steinburg). Sein Ziel ist es, später einen eigenständigen Familienbetrieb mit dem Firmennamen „Baltzer & Söhne“ zu gründen. Timo Baltzer ist zu erreichen per Telefon unter 04851-13 30 955 sowie per E-Mail an timo@baltzer-schornsteinfeger.de.
Tore Wrage-Six übernimmt den Kehrbezirk Bad Bramstedt II. Dazu gehören die Gemeinden Armstedt, Bimöhlen, Fuhlendorf, Großenaspe und Wiemersdorf sowie Teile der Stadt Bad Bramstedt. „Ab sofort gibt es nun wieder einen festen Ansprechpartner für die hoheitlichen Aufgaben in diesem Bereich“, erklärt Rohlfshagen.
Wrage-Six war zuvor für den Kehrbezirk Norderstedt I zuständig, nutzte jetzt nach neun Jahren aber die Möglichkeit, in einen wohnortsnäheren Bezirk zu wechseln. Der Bezirk Norderstedt I wird neu ausgeschrieben. Bis zur Neubesetzung ist dort Markus Pitann vertretungsweise Ansprechpartner. Tore Wrage-Six ist telefonisch zu erreichen unter 041920-819 795 (bitte unbedingt den Anrufbeantworter nutzen) sowie per E-Mail an wrage-six@gmx.de. „Als Schornsteinfegermeister bin ich in allen Fragen zu feuerungstechnischen Angelegenheiten, zum Einbau oder Austausch von Feuerstätten und Öfen, bei Baumaßnahmen und bei Fragen rund um das Thema Energieeinsparung der richtige Ansprechpartner“, sagt der 47-Jährige. Er ist seit 27 Jahren Schornsteinfeger und seit neun Jahren bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger.
Kund*innen dürfen ihre*n Schornsteinfeger*in für die Kehr- und Messarbeiten generell selbst auswählen. Auch die Schornsteinfegermeister*innen dürfen ihrerseits beispielsweise Kehr- und Messarbeiten bezirksunabhängig anbieten. Aber es gibt eine Ausnahme, denn die gesetzlichen Vorschriften halten nach wie vor an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen als unabhängige Sachverständige fest. Innerhalb ihres Bezirkes müssen sie daher weiterhin vor Inbetriebnahme neuer oder geänderter feuerungstechnischer Anlagen deren Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit prüfen und bescheinigen, sofern nicht sie oder andere Angehörige ihres Betriebes diese verkauft oder eingebaut haben.
Ebenso bleibt die Feuerstättenschau ausschließliche Aufgabe der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen. Ähnlich der Sachverständigen bei einer KFZ-Hauptuntersuchung, müssen sie sämtliche Anlagen in den Gebäuden ihres Bezirkes zweimal innerhalb von sieben Jahren persönlich in Augenschein nehmen. Dazu gehört auch der Schadstoffausstoß.
Statt einer Plakette wie beim KFZ erhalten Eigentümer*innen dann für alle Anlagen einen Feuerstättenbescheid, in dem festgesetzt wird, welche
Schornsteinfeger*innenarbeiten bis wann durchzuführen sind. Kommen Eigentümer*innen diesen Pflichten nicht nach, riskieren sie ein (kostenpflichtiges) Einschreiten der Ordnungsbehörde. Aber das, so Rohlfshagen, seien bisher immer nur wenige Einzelfälle gewesen.
Foto: Timo Baltzer (© privat)