Bad Segeberg (em) Am Mittwoch, 21. Dezember, wurde im Kreis Plön in der Stadt Plön, Ortsteil Koppelsberg, der Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln amtlich festgestellt. Der Kreis Plön hat ein Gebiet mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk um den Fundort und mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Fundort als Beobachtungsgebiet festgelegt. Von dem Beobachtungsgebiet ist auch der Kreis Segeberg betroffen.

Im Kreis Segeberg ist seit dem 23. November bei keinem der hier beprobten Vögel der Erreger der Geflügelpest festgestellt worden. Aufgrund des erneuten Ausbruchs der Wildvogelgeflügelpest im Kreis Plön kann das Beobachtungsgebiet im Kreis Segeberg nicht vollständig aufgehoben werden; es wird jedoch auf das erforderliche Maß verkleinert. Das Beobachtungsgebiet umfasst nun das Gebiet der Gemeinden Damsdorf, Schmalensee, Stocksee, sowie einen Teil des Gemeindegebietes der Gemeinde Seedorf. Von dem Beobachtungsgebiet sind im Kreis Segeberg 47 Geflügelhalter mit derzeit ca. 5500 Stück Geflügel betroffen. Einzelheiten sind der im Internet des Krei-ses Segeberg veröffentlichten Karte zu entnehmen. Eine entsprechende Änderung der „Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest durch Wildvögel im Kreis Segeberg“ ist heute veröf-fentlicht worden und tritt am 23. Dezember, 0 Uhr in Kraft.

Für das Beobachtungsgebiet gelten bis auf weiteres insbesondere die nachstehen-den Regelungen:
• Hunde und Katzen dürfen in dem Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen (Anlein-pflicht für Hunde).
• Gehaltene Vögel dürfen aus dem Beobachtungsgebiet nicht verbracht werden.
• Die Jagd auf Federwild darf nur mit Genehmigung des Veterinäramtes durchgeführt werden.

Im übrigen Kreisgebiet können die Restriktionszonen (Sperrbezirk und Beobach-tungsgebiet) und die darin geltenden Schutzmaßregeln aufgehoben werden, da seit dem 23. November bei keiner der von verendeten Wildvögeln, die dem Veterinäramt gemeldet worden waren, sowie in Wirtschaftsgeflügelbeständen gezogenen und un-tersuchten Proben das Influenza A- Virus des Subtyps H5N8 nachgewiesen werden konnte. Die Aufhebung wurde ebenfalls mit der o.g. Änderung der der „Tierseuchen-rechtlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest durch Wildvögel im Kreis Segeberg“ bekannt gemacht. Damit dürfen Hunde und Katzen auch im ehemaligen Sperrbezirk und im ehemaligen Beobachtungsgebiet wieder frei umherlaufen, die Anleinpflicht für Hunde entfällt.

Unabhängig von der Aufhebung von Restriktionszonen im Kreis Segeberg gelten aber die
• Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen vom 18. November
• Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Um-welt und ländliche Räume zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheits-maßnahmen in Geflügelhaltungen vom 14. November und die
• Allgemeinverfügung des Landrates des Kreises Segeberg über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstel-lungen von Geflügel und Tauben vom 9. November weiter fort.

Somit gelten auch außerhalb des Beobachtungsgebietes die strengen Biosi-cherheitsmaßnahmen auch für kleine Geflügelbestände und das Aufstallungs-gebot im Kreis Segeberg, wie im gesamten Land Schleswig-Holstein, uneinge-schränkt weiter.