Bad Segeberg (em) Durch die Einführung der 3. EU-Führerschein-Richtlinie und den damit verbundenen gesetzlichen Änderungen des Fahrerlaubnisrechtes ist das Arbeitsaufkommen in der Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Segebergs stark angestiegen.
Um hier eine zeitnahe Antragsbearbeitung zu ermöglichen, ist eine vorübergehende Änderung der Öffnungszeiten erforderlich. So bleibt die Abteilung vom 24. April an künftig mittwochs geschlossen.
Künftige Öffnungszeiten
Montag: 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
