Bad Segeberg (em) "Sollten Sie sich keinen Anwalt leisten können, wird Ihnen ein Anwalt gestellt." Diesen Satz hört man immer wieder in amerikanischen Krimi-Serien. Leider trifft das in Deutschland absolut nicht zu. Doch was gilt denn dann hierzulande und was hat es mit Prozesskostenhilfe und der sogenannten Pflichtverteidigung auf sich? Als auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Bad Segeberg, Neumünster und Lübeck habe ich viele Mandanten, denen ich in strafrechtlichen Verfahren helfe. Dabei berate ich auch oft zu den Unterschieden zwischen Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidigung. Besonders wichtig ist dabei die Klärung, wann Ihnen im Strafverfahren ein Pflichtverteidiger zusteht und welche Kosten auf Sie zukommen können. Hier Sie, grob zusammengefasst, alles Wichtige zu diesem Thema – speziell für strafrechtliche Fragestellungen.
Was ist Prozesskostenhilfe – und warum spielt sie im Strafrecht keine Rolle?
Die Prozesskostenhilfe, die meist einfach PKH abgekürzt wird, ist eine staatliche Unterstützung für Menschen mit begrenzten finanziellen Mitteln, die sich einen Rechtsstreit im Zivilrecht (z. B. Miet- oder Familienrecht) nicht leisten können. Sie deckt in diesen Fällen Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Im Strafrecht kommt dies bei bestimmten Konstellationen der Nebenklage auch in Betracht.
Wichtig: In Strafverfahren gibt es für den Beschulsigten keine Prozesskostenhilfe. Hier übernimmt die Pflichtverteidigung die Aufgabe, Ihnen eine adäquate Verteidigung zu sichern, auch wenn Sie sich diese finanziell nicht leisten können.
Pflichtverteidigung: Ihr Recht auf Verteidigung im Strafverfahren
Im Strafrecht ist es entscheidend, dass jeder Beschuldigte oder Angeklagte das Recht auf eine angemessene Verteidigung hat – unabhängig von seiner finanziellen Lage. Hier kommt die Pflichtverteidigung ins Spiel.
Wann wird ein Pflichtverteidiger bestellt?
Für eine Pflichtverteidigung gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um sie zu bekommen. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, spricht man juristisch von Fällen der notwendigen Verteidigung. Geregelt ist die Pflichtverteidigung in § 140 StPO und das sind die wichtigsten Fälle der Pflichtverteidigung:
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Schwere der Straftat:
- Droht Ihnen eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr? Dann wird automatisch ein Pflichtverteidiger bestellt.
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Verteidigung in speziellen Gerichtsverfahren:
- auch in Verfahren vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht wird ein Pflichtverteidiger bestellt, wenn es keinen anderen Anwalt gibt.
- Dasselbe gilt bei Verfahren, in denen es um die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder Sicherungsverwahrung geht.
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Einschränkungen des Beschuldigten:
- Sind Sie aufgrund gesundheitlicher, sprachlicher oder geistiger Einschränkungen nicht in der Lage, sich selbst zu verteidigen? Auch dann haben Sie ein Recht auf einen Pflichtverteidiger!
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Besondere Komplexität des Verfahrens:
- Ist der Fall juristisch oder tatsächlich so schwierig, dass Sie ohne anwaltliche Unterstützung benachteiligt wären? Auch dann wird ein Pflichtverteidiger bestellt. Ein klassisches Beispiel hierfür sind die Steuerstrafverfahren.
Ist ein Pflichtverteidiger kostenlos?
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass ein Pflichtverteidiger automatisch kostenfrei ist. Dies ist jedoch nur teilweise korrekt:
- Bei einem Freispruch oder bei finanzieller Hilfsbedürftigkeit trägt der Staat die Kosten für den Pflichtverteidiger.
- Im Falle einer Verurteilung sind Sie als Angeklagter verpflichtet, die Kosten des Verfahrens zu tragen.
- Der Rechtsanwalt kann außerdem auch zusätzliches Honorar verlangen - und ein guter Strafverteidiger wird das auch tun, damit er sich wirklich intensiv um Ihren Fall kümmern kann. Dennoch besteht hier der Vorteil dass es deutlich günstiger wird als bei einer reinen Wahlverteidigung (siehe unten), da der Staat einen großen Teil der Kosten übernimmt.
Pflichtverteidigung vs. Wahlverteidigung: Was ist besser?
Obwohl ein Pflichtverteidiger Ihnen grundsätzlich eine faire Verteidigung sichert, gibt es Unterschiede:
- Ein Pflichtverteidiger wird vom Gericht bestellt. Deshalb bekommen Sie nicht unbedingt Ihre erste Wahl. Allerdings können Sie einen bestimmten Anwalt als Pflichtverteidiger vorschlagen. Dieser sollte aber entweder Fachanwalt für Strafrecht sein oder bei der Bundesrechtsanwaltskammer für Pflichtverteidigungen registriert sein.
- Ein Wahlverteidiger wird von Ihnen selbst beauftragt und bezahlt. Dies ermöglicht Ihnen, einen spezialisierten Strafverteidiger auszuwählen, der sich intensiv mit Ihrem Fall beschäftigt.
Tipp: Wenn Sie einen Strafverteidiger in Bad Segeberg, Neumünster oder Lübeck benötigen, kann ich Sie umfassend beraten und – falls möglich – als Ihr Pflichtverteidiger bestellt werden.
Warum ist eine starke Strafverteidigung so wichtig?
Im Strafrecht steht extrem viel auf dem Spiel: Ihre Freiheit, Ihre berufliche Zukunft und Ihr guter Ruf. Eine professionelle Verteidigung, die sich die nötige Zeit nimmt, auf Ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen, ist daher extrem wichtig – egal, ob Sie als Pflicht- oder Wahlverteidiger vertreten werden.
Als erfahrener Rechtsanwalt im Strafrecht begleite ich Mandanten bei:
- Ermittlungsverfahren
- Hauptverhandlungen vor Amts- und Landgerichten
- Berufungs- und Revisionsverfahren
Meine Expertise sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt und die besten Verteidigungsstrategien entwickelt werden.
Fazit: Pflichtverteidigung und Strafrecht in Bad Segeberg, Neumünster und Lübeck
Die Pflichtverteidigung sichert Ihr Recht auf Verteidigung im Strafverfahren, doch sie ist nicht immer kostenlos. Dennoch kann Sie Ihnen viel Geld sparen. Ob als Pflicht- oder Wahlverteidiger: Ich biete Ihnen professionelle Unterstützung und setze mich engagiert für Ihre Rechte ein.
Haben Sie Fragen zu Ihrem strafrechtlichen Verfahren oder benötigen Sie einen erfahrenen Strafverteidiger? Kontaktieren Sie mich jetzt für eine Erstberatung – in Bad Segeberg, Neumünster oder Lübeck. Gemeinsam entwickeln wir die optimale Strategie für Ihre Verteidigung!