Stadtmagazin
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Stadt Bad Segeberg

Freiwilliges Soziales Jahr – Ein Jahr voller Erfahrungen und Engagement

Bad Segeberg (em) Die Stadt Bad Segeberg bietet auch in diesem Jahr jungen Menschen die Möglichkeit, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in verschiedenen Bereichen zu absolvieren. „Ob zum Sammeln von wertvollen Erfahrungen oder um Fähigkeiten zu entdecken und weiterzuentwickeln, ein FSJ ist eine Chance einen positiven Beitrag für die Gesellschaft und unsere Stadt zu leisten“ so Schulverbandsvorsteher und Bürgermeister der Stadt Bad Segeberg Toni Köppen. In den verschiedenen sozialen Bereichen bei der Kindertagesstätte, des Jugendzentrums, als Unterstützung an einer Schule oder im Bereich Kultur und Tourismus, sind bei uns alle jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren herzlich willkommen. Für die Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres im Jugendzentrum, an einer Schule oder im Bereich Kultur und Tourismus ist ein Mindestalter von 18 Jahren maßgebend. Bei einem Freiwilligen Sozialen Jahr handelt es sich um ein anerkanntes Programm des Bundes, wodurch diese
06.03.2025
Kreis Segeberg

Betreuungsrecht stärkt Wünsche und Willen betreuter Menschen

Kreis Segeberg (em) Kreis Segeberg. Zu Beginn des Jahres ist das neue Betreuungsrecht in Kraft getreten. Betreuungsbehördenleiterin Katja Lohmeier freut sich, dass damit die Selbstbestimmung betreuter Menschen weiter gestärkt wird. „Die Reform stellt die Wünsche und den Willen rechtlich betreuter Menschen noch mehr in den Mittelpunkt und soll eine gute Qualität in der rechtlichen Betreuung sichern. Der/die Betreuer*in darf in keinem Fall über den Kopf einer betreuten Person hinweg entscheiden“, betont Lohmeier. Ist ein volljähriger Mensch aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht in der Lage, für sich selbst zu entscheiden, stellt ihm das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer*in zur Seite. Das kann eine Person aus dem familiären oder sozialen Umfeld sein oder jemand, der beruflich oder auch ehrenamtlich engagiert mit dem Thema Betreuung befasst ist. In jedem Einzelfa
26.01.2023
Bund der Steuerzahler e.V.

Inflationsausgleichsprämie steuerfrei vom Arbeitgeber

Kreis Segeberg (em) Der Gesetzgeber hat eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bis zu 3.000 Euro als Inflationsausgleich zahlen. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ähnlich wie bei der Corona-Prämie, ihren Arbeitnehmern steuer- und abgabenfrei die Inflationsprämie zu zahlen. Diese Prämien müssen zusätzlich zum arbeitsvertraglich geschuldeten Gehalt gezahlt werden, informiert Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Sie dürfen einen Gesamt-wert in Höhe von 3.000 Euro nicht übersteigen.‘‘ Die Auszahlung der Prämie ist in der Zeit vom 26. Oktober bis zum 31. Dezember 2024 zu gewähren. Somit kann die Inflationsprämie in diesem Zeitraum in mehreren Teilbeträgen auf die Jahre aufgeteilt und ausgezahlt werden. Im Rahmen des dritten Entlastungspaketes, welches die Bundesregierung am 3. September angekündigt hatte, wurde die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie geregelt. Aufgrund der welt
03.11.2022