Henstedt-Ulzburg (em) Trotz Baumschutzsatzung zeigt die Praxis, dass auch dieses keinen ausreichenden Schutz für Bäume darstellt, wenn sie einer Bebauung oder anderen Nutzung im Wege stehen. Solange eine mögliche Bestrafung weniger kostet als die bessere Ausnutzung des Grundstückes einbringt, wird sich daran wohl auch nichts ändern.
Die BFB-Wählergemeinschaft hat daher auf ihrer Klausurtagung am 15. Februar beschlossen, Maßnahmen gegen das immer wiederkehrende rechtswidrige Fällen von geschützten Bäumen auf den Weg zu bringen. Die BFB denkt dabei an Maßnahmen, die eine rechtswidrige Fällung unattraktiv werden lassen und nicht im Voraus eindeutig zu kalkulieren sind. Zu so einem Maßnahmenkatalog könnte beispielsweise die Neupflanzung eines entsprechenden Baumes an gleicher Stelle gehören, oder wenn für solch ein Bauvorhaben die Anpassung des Bebauungsplanes benötigt wird, wäre es möglich, dass die Gremien einige Monate länger darüber nachdenken müssten und es so zu unkalkulierbaren Verzögerungen kommt. Die BFB bedauert, dass immer wieder einige wenige sich nicht an den Schutz der großen Bäume halten und somit die bestehenden Mittel offensichtlich nicht ausreichen. Nur wenn sichergestellt wird, dass der Verursacher sich durch unerlaubtes Abholzen keinen Vorteil verschaffen kann, verdient unsere Satzung den Namen: Baum-Schutz-Satzung!