Henstedt-Ulzburg (em) In den vergangenen Jahren wurde vielfach über den Kindertagesstättenausbau und insbesondere über die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren beraten. Mehrheitlich haben sich die Fraktionen frühzeitig für eine Bezuschussung von Tagespflegebetreuung ausgesprochen, um eine Angleichung der Betreuungskosten (Elternanteil) für die Kinderbetreuung in Einrichtungen oder Tagespflege zu erreichen. Außerdem soll damit die Tagespflegebetreuung, die für den ab 01.08.2013 geltenden Rechtsanspruch der Betreuung in Einrichtungen gleichgestellt ist, gestärkt werden.
Am 13.12.2011 hat die Gemeindevertretung beschlossen, den Tagespflegepersonen für die Betreuung von Kindern von 0 bis 3 Jahren ab dem 1. August - vorerst befristet bis 31.07.2014 - einen Zuschuss in Höhe von max. 1,30 Euro/Betreuungsstunde zu gewähren. Die Vereinbarung über die Bearbeitung und Auszahlung der kommunalen Zuschüsse für die Betreuung von Kindern in Tagespflege durch den Kreis Segeberg wird abschließend am 19. Juni von der Gemeindevertretung beraten.
Das Abrechnungsverfahren übernimmt dann der Kreis Segeberg. Das bisher vorhandene Antragsformular (auch für einkommensabhängige Sozialstaffelermäßigung und Geschwisterermäßigung) wird z. Zt. beim Kreis Segeberg überarbeitet und ist ab 2. Juni dort, im Rathaus der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und über den Verein Tagespflege Norderstedt e.V. zu erhalten. Eine Antragsstellung durch die Eltern sollte möglichst frühzeitig, spätestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Betreuungsbeginn erfolgen.
Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen des Sachgebietes 2.2 „Kinder u. Jugend“ im Rathaus (Raum 0.09, 0.10 u. 0.11) der Gemeinde Henstedt-Ulzburg zur Verfügung. Hauptansprechpartnerin ist Frau Marquis (0.11), Tel.: 0 41 93 - 963 - 225. Die Tagespflegepersonen erhalten über den Kreis Segeberg und den Verein Tagespflege Norderstedt e.V. noch Informationen zur Änderung des Abrechnungsverfahrens. Nach den Sommerferien wird für diese Bezuschussung eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Ansprechpartner beim Kreis Segeberg ist Herr Schernau, Tel.: 0 45 51 - 951 - 319.