Henstedt-Ulzburg (em) Die Bürgerinnen und Bürger von Henstedt-Ulzburg haben am 11. Oktober die Wahl. Beim Bürgerentscheid zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 „Hofstelle Schacht Kadener Chaussee (L75) / Hamburger Straße (L236)“ geht es um die Frage, wieviel Fläche der Pinnauwiesen bebaut werden darf.
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg sucht für den Abstimmungstag noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die bei der Durchführung des Bürgerentscheides mithelfen wollen.
Am Sonntag, 11. Oktober, sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr zur Abstimmung geöffnet. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden in zwei Gruppen aufgeteilt und müssen jeweils einen halben Tag im Wahllokal anwesend sein. In dieser Zeit ist es ihre Aufgabe, für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Abstimmung zu sorgen und unter anderem die Stimmzettel auszugeben. Nach Schließung der Wahllokale zählen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gemeinsam die Stimmzettel aus und stellen das Wahlergebnis fest. Für den Dienst als Wahlhelfer wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 30 Euro gezahlt.
Als Wahlhelfer dürfen alle Personen eingesetzt werden, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Interessenten melden sich bitte bei Herrn Scharf telefonisch unter der Nummer 0 41 93 / 963-310 oder per E-Mail: norbert.scharf@henstedt-ulzburg.de.