Henstedt-Ulzburg (em) „Think before you poste“ der Videoclip/Handywettbewerb für Schülerinnen und Schüler macht auf­merksam auf die Problematik des „Sexting“ und regt Jugendliche an, sich mit dem Thema auseinander­zusetzen.

„Sexting“ ist eine Mischung aus den Wörtern Sex und Texting und meint das Versenden von Nacktbil­dern mit einer erotischen Nachricht über SMS, WhatsApp, Chatrooms und soziale Netzwerke. „Der Schaden ist für die Opfer immens“, erklärt Svenja Gruber, Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, „denn wenn diese Bilder erst einmal im Internet im Umlauf sind, sind sie nicht mehr zu löschen.“ Die Jugendlichen sehen es als Mutprobe, als Liebesbeweis, werden durch sozialen Druck dazu gedrängt und versenden dann die Bilder in dem Glauben, dass diese privat bleiben. Dies ist aber oftmals nicht der Fall. Die Bilder werden (nach Streit, Trennung oder auch sofort) weitergeleitet und erreichen durch „WhatsApp“, „Facebook“ und Co. durch nur einige Klicks ganze soziale Gruppen, wie Schulen, Sportver­eine etc.

Durch die Veröffentlichung der Bilder sind diese auch für kinderpornografische Zwecke nutz­bar. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holstein (LAG) möchte Jugendliche für die Problematik des „Sexting“ sensibilisieren. Deswegen hat die LAG diesen Video­clip/Handywettbewerb initiiert: Der Film sollte die Länge von 3 Minuten nicht überschreiten und sich mit dem Thema sexting an sich und mit den daraus entstehenden Gefahren auseinandersetzen. Teil­nehmen können alle Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre aus Schleswig-Holstein, alleine, in Gruppen oder zusammen mit Lehrkräften aller Schularten und Schulstufen, auch mit Eltern oder Jugendbetreu­ern/-betreuerin. Die Videos werden durch eine qualifizierte Jury ausgewählt. Die ersten drei Videos er­halten Preisgelder in Höhe von 500, 300 und 200 Euro.

Die genauen Teilnahmebedingungen sind auf der Homepage der Gleichstellungsbeauftragten einge­stellt: www.henstedt-ulzburg.de/gleichstellungsbeauftragte.html

„Schulen, Mädchentreffs, Jugendtreffs, Mehrgenerationenhäuser, Kirchengemeinden/ Konfirmanden­gruppen, Sportvereine, Pfadfinder, also alle Vereine, wo Jugendliche zusammentreffen, auch Einrichtun­gen der Lebenshilfe oder andere freie Träger der Behindertenhilfe sind aufgefordert, sich mit Jugendli­chen an dem Wettbewerb zu beteiligen,“ regt Svenja Gruber an.