Henstedt-Ulzburg (em) Für Deckensanierungen stehen im Haushalt der Gemeinde seit vielen Jahren unverändert 250.000 Euro zur Verfügung. Wie wichtig dieser Haushaltsposten ist, hat sich auch in diesem Jahr wieder gezeigt. An verschiedenen wichtigen Straßen in Henstedt-Ulzburg wurden in den letzten Wochen die Schäden aus dem vergangenen Winter behoben, so dass sie jetzt wieder in einem erheblich besseren Zustand sind. So war beispielsweise in den Straßen Dammstücken, Am Bahnbogen und Heidekoppel die Mittelnaht auf langer Strecke aufgeplatzt. Das wurde jetzt behoben. Hierüber zeigt sich die Fraktion Bürger für Bürger (BFB) erfreut.

Für die kommenden Wochen ist nach Aussage der Verwaltung geplant, die schlimmsten Löcher in der Wilstedter Straße zwischen Immbarg und Paracelsus-Klinik sowie in der Theodor-Storm-Straße kurzfristig auszubessern. Zwar soll im Jahr 2014 eine Totalsanierung dieser Straßen erfolgen, angesichts des desolaten Zustands befürwortet die BFB-Fraktion jedoch auch hier die kurzfristigen Ausbesserungen. Die Hamburger Straße durchzieht Henstedt-Ulzburg von Nord nach Süd und befindet sich an einigen Stellen in einem schlechten Zustand. Die Götzberger Straße und die Dorfstraße verlaufen von Ost nach West durch den Ort und sind teilweise keineswegs besser.

Und auch der Radweg an der Hamburger Straße ist von der Ulzburger Kirche bis Ulzburg-Süd eine einzige Rüttelstrecke. „Schon lange unzumutbar,“ so Carsten Schäfer, Gemeindevertreter der BFB „Wann wird es hier endlich zu einer Sanierung kommen?“ Zuständig für die Beseitigung der Schäden an diesen Straßen ist nicht die Gemeinde. Hier handelt es sich um Landesstraßen. Die Zuständigkeit der Hamburger Straße soll jedoch möglicherweise schon in 2014 auf die Gemeinde übergehen. Spätestens dann muss das Land verbindlich eine Übergabe in einem ordentlichen Zustand garantieren. Hier beantragt die BFB zur nächsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses im August einen Bericht darüber, wie konkret die Überlegungen der Zuständigkeitsänderungen sind, und vor allem, welche Folgekosten damit unserer Gemeinde aufgebürdet werden können.