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Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Gemeinde Henstedt-Ulzburg sucht Schöffinnen und Schöffen
Henstedt-Ulzburg (em) Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg sucht Personen, die Interesse an der Übernahme des Schöffenamtes oder des Jugendschöffenamtes für die Wahlperiode 2019 - 2023 haben.
Das Ehrenamt der/des Schöffin/Schöffen oder des/des Jugendschöffin/Jugendschöffen dient der unmittelbaren, repräsentativen Beteiligung des Volkes an der Rechtsprechung. Die Schöffinnen/Schöffen und Jugendschöffinnen/Jugendschöffen üben das Richteramt während einer Gerichtshauptverhandlung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die teilnehmenden Berufsrichter/innen aus und tragen dieselbe Verantwortung für das Urteil wie diese. Sie entscheiden die Schuld- und Straffrage gemeinschaftlich mit den Berufsrichtern/innen. Ihre oberste Pflicht ist die Unparteilichkeit. Voraussetzung zur Übernahme des Ehrenamtes ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg sowie bei Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 ein Alter zwis
02.02.2018
