Kaltenkirchen – Auf große Resonanz ist die Diskussionsveranstaltung zum geplanten neuen Rettungsdienstgesetz Schleswig-Holstein gestoßen, zu der der CDU-Landtagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Segeberg-West Ole Plambeck eingeladen hatte. Rund 120 Gäste aus der Region und dem gesamten Land folgten der Einladung in die Rettungswache der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) in Kaltenkrichen, um sich frühzeitig über den Gesetzentwurf zu informieren und über mögliche Auswirkungen zu diskutieren.

Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, Ärztinnen und Ärzte, Fachdienstleiter, Kommunalpolitiker sowie Kreistagsabgeordnete und interessierte Bürgerinnen und Bürger – aus allen Regionen Schleswig-Holsteins, vom Herzogtum Lauenburg bis nach Flensburg sowie von der Westküste bis zur Ostsee.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Ole Plambeck, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion und Sprecher für Finanzen und Haushalt, hatte die Veranstaltung organisiert, nachdem ihn nach der Vorstellung des Gesetzentwurfs durch die Landesregierung im Januar zahlreiche Fragen erreicht hatten.

„Nachdem das Kabinett am 13. Januar erstmals den Entwurf für ein neues Rettungsdienstgesetz beraten und vorgestellt hat und darüber in den Medien berichtet wurde, haben mich viele Fragen erreicht. Deshalb war mir wichtig, frühzeitig eine Plattform für Austausch und Diskussion zu schaffen“, erklärte Plambeck. „Wir stehen noch sehr früh im Gesetzgebungsverfahren. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung, aus der sich noch Änderungen ergeben können. Anschließend wird sich der Landtag ausführlich damit befassen – ebenfalls mit Anhörungen. Ich möchte eine Möglichkeit geben, sich sehr frühzeitig mit eigenen Ideen einzubringen“, so Plambeck

Plambeck betonte ausdrücklich, dass Hinweise aus der Praxis eine wichtige Rolle im weiteren Verfahren spielen: „Sie alle sind herzlich eingeladen, sich mit Ihren Erfahrungen und Einschätzungen einzubringen. Gerade die Menschen, die täglich im Rettungsdienst arbeiten, wissen am besten, wo Herausforderungen liegen.“

Ein besonderer Dank des Abgeordneten galt der RKiSH und ihrem Team: „Ich danke Kai-Michael Funke und seinem Team sehr herzlich, dass wir diese Veranstaltung hier direkt in der Rettungswache durchführen dürfen – also dort, wo Rettungsdienst Tag und Nacht gelebt wird.“

Als besondere Gäste nahmen an der Veranstaltung teil:

  • Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein
  • Jan Osnabrügge, stellvertretender Geschäftsführer der RKiSH sowie Leiter Recht und Tarif
  • Stephan Bandlow, Fachdienstleiter der Kooperativen Leitstelle West und stellvertretender Vorsitzender des Fachverband Leitstellen e.V.

Den Auftakt der Veranstaltung bildete ein Fachvortrag von Gesundheitsministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken, die den aktuellen Entwurf des neuen Rettungsdienstgesetzes vorstellte und erläuterte. Anschließend diskutierten die Gäste gemeinsam mit den Experten über praktische Auswirkungen, Chancen und mögliche Herausforderungen der geplanten Neuregelungen.

Im Mittelpunkt der Reform steht das Ziel, den Rettungsdienst in Schleswig-Holstein landeseinheitlicher, besser vernetzt und effizienter zu organisieren, um ihn langfristig leistungsfähig und zukunftssicher aufzustellen.

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer landeseinheitlichen medizinischen Einsatzkategorisierung. Leitstellen sollen künftig stärker nach medizinischer Dringlichkeit priorisieren können. Für akut lebensbedrohliche Notfälle bleibt dabei der bisherige Planungsmaßstab bestehen: Patientinnen und Patienten sollen weiterhin innerhalb von zwölf Minuten nach Alarmierung erreicht werden. Weniger dringliche Fälle könnten dagegen künftig flexibler disponiert werden, um Rettungsmittel gezielter einzusetzen.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine stärkere sektorenübergreifende Zusammenarbeit vor. Leitstellen sollen künftig Hilfeersuchen, die keine rettungsdienstliche Versorgung erfordern, rechtssicher und digital an andere Versorgungsbereiche weiterleiten können – etwa an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 oder an ambulante Versorgungsangebote.

Weitere geplante Neuerungen betreffen unter anderem:

  • zusätzliche Rettungsstandorte insbesondere im ländlichen Raum
  • neue Fahrzeugtypen wie Rettungseinsatzfahrzeuge und Notfall-Krankentransportwagen
  • stärkere Einbindung von Ersthelferinnen und Ersthelfer
  • rechtliche Rahmenbedingungen für telemedizinische Unterstützung
  • erweiterte Kompetenzen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
  • bessere Qualifikations- und Fortbildungsstrukturen für Notärztinnen und Notärzte
  • mehr Möglichkeiten für Innovationen durch eine Experimentierklausel
  • sowie Ansätze für einen vorbeugenden Rettungsdienst zur besseren Versorgung besonders vulnerabler Patientengruppen.

„Wenn wir über den Rettungsdienst sprechen, geht es um eine der zentralen Fragen unseres Gesundheitssystems: Wer bekommt wann welche Hilfe – und wie schnell?“, betonte Plambeck. „Am Ende geht es immer um Vertrauen – das Vertrauen der Menschen darauf, dass Hilfe kommt, wenn sie gebraucht wird.“

Die hohe Beteiligung an der Veranstaltung zeige, wie groß das Interesse und der Diskussionsbedarf zum neuen Rettungsdienstgesetz sei. „Die heutige Diskussion hat deutlich gemacht, wie wichtig der Austausch zwischen Politik, Rettungsdiensten, Kommunen, medizinischen Einrichtungen und Bürgerinnen und Bürger ist. Die vielen Rückmeldungen aus der Praxis werden wir in den weiteren Beratungen sehr ernst nehmen“, so Plambeck abschließend.

Foto: v.l.n.r.: Stephan Bandlow, Ministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Jan Osnabrügge und Ole Plambeck MdL