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Stadt Kaltenkirchen
Schwimmen verboten! – Regelungen zum See im Freizeitpark
Kaltenkirchen (em) In den vergangenen Wochen wurden mehrfach Personen mit Schlauchbooten auf dem See im Freizeitpark gesehen, die zum Teil auch zu den naturgeschützten Inseln fuhren. Diese Beobachtungen werden zum Anlass genommen, um noch einmal über bestehende Regelungen und insbesondere auch die von dem See im Freizeitpark ausgehenden Gefahren zu unterrichten.
Seit den 60er Jahren wird in Kaltenkirchen Sand abgebaut und zu Kalksandsteinen verarbeitet. Über die Jahre ist im Sandabbaugebiet ein Park mit einem großen See entstanden. Der See befindet sich im Eigentum der Xella Deutschland GmbH (ehemals Kalksandsteinwerk). 1995 wurde durch einen Planfeststellungbeschluss genau geregelt, wie Sand abgebaut werden darf und wie der Abbaubereich anschließend hergestellt werden muss. In diesem Planfeststellungsbeschluss ist unter anderem auch geregelt, dass im See (des Freizeitparkes) nicht geangelt und gebadet (und somit auch kein Schlauchboot gefahren) werden darf, da auch die W
13.07.2017
