Neumünster (em) Nach Ablauf der Wahlzeit des Kreisjägermeisters und seines Stellvertreters ist für das Stadtgebiet Neumünster eine Neuwahl durchzuführen.

Eine Information zum Wahlverfahren kann im Internet unter der Adresse www.neumuenster.de über die Schaltfläche „News“ aufgerufen werden.