Stadtmagazin
Stadtmagazin

Artikel

Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein

Pastor 007 mit der Mission Ruhestand

27.05.2026
Stadt Neumünster

Feuerwehr Neumünster warnt vor Gefahren durch Silvesterfeuerwerk

Neumünster. Die Feuerwehr der Stadt Neumünster weist auch in diesem Jahr darauf hin, dass es rund um den Jahreswechsel immer wieder zu Unfällen und Bränden durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern kommt. Feuerwerksfreunde sollten bedenken: Feuerwerk ist kein Spielzeug – es ist Feuer und Sprengstoff. Besonders problematisch ist, dass Feuerwerkskörper teilweise unerlaubt in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen. Der Verkauf von Pyrotechnik der Kategorie F2 (z. B. Raketen und Böller) an Personen unter 18 Jahren ist gesetzlich verboten. Auch das Abbrennen durch Jugendliche ist nur unter Aufsicht erlaubt. Die freie Verfügbarkeit vieler Artikel darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass von Feuerwerkskörpern erhebliche Gefahren ausgehen. Insbesondere bei sogenannten stationären Feuerwerkskörpern, die mit sehr heißen Flammen abbrennen, besteht ein hohes Brandrisiko – vor allem in der Nähe von Gebäuden und brennbaren Materialien. Das Abbrennen
23.12.2025
Stadt Neumünster

Sicherheitstipps der Feuerwehr Neumünster für die Advents- und Weihnachtszeit

Neumünster. Damit die Advents- und Weihnachtszeit ein Fest der Freude bleibt und Personen- sowie Sachschäden vermieden werden, gibt die Feuerwehr der Stadt Neumünster wichtige Hinweise zum sicheren Umgang mit Adventsgestecken und Weihnachtsbäumen: Verstellen Sie keine Fluchtwege wie Fenster, Türen, Flure oder Treppen. Lassen Sie Tannengestecke und Adventskränze nicht zu lange in der Wohnung: Trockene Zweige brennen wie Zunder. Ersetzen Sie trockene Zweige rechtzeitig durch frisches Tannengrün und stellen Sie den Weihnachtsbaum möglichst erst am 24. Dezember in das warme Zimmer. Verwenden Sie keine brennbaren Unterlagen. Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu leicht brennbaren Materialien, wie Vorhängen oder Gardinen. Prüfen Sie das Temperaturumfeld vorsichtig mit der Hand. Nutzen Sie Sicherheitskerzen: Der vor dem Kerzenboden endende Docht lässt die Flamme rechtzeitig erlöschen. Lassen Sie brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt, insbesondere n
18.12.2025
Stadt Neumünster

Alle Jahre wieder - Schneeräumpflichten der Bürger

Neumünster. Das Technische Betriebszentrum (TBZ) der Stadt Neumünster ist gut auf den Winterdienst vorbereitet. Aufgrund des Schneefalls sind die 58 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TBZ verstärkt im Einsatz. Sieben große Lkw, zehn kleine Räummaschinen und Handkolonnen werden eingesetzt. Wenn anhaltender Schneefall oder Dauerfrost im gesamten Stadtgebiet herrschen, kann die Straßenreinigung beim besten Willen nicht überall gleichzeitig sein. Hier werden Prioritäten für besonders verkehrswichtige Stellen gesetzt. Dies betrifft insbesondere Bundesstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Zuwegungen zum Krankenhaus, Seniorenheimen, Feuerwehr und Polizei, Busbahnhof sowie Buslinien, Fußgängerüberwege und Brücken. Nebenstraßen in den Stadtteilen hingegen werden nicht geräumt. Das TBZ bittet die Verkehrsteilnehmer, auf der Straße den Räumfahrzeugen Vorrang einzuräumen. Aus aktuellem Anlass weist das TBZ noch einmal auf die Winterdienstpflichten von Grundstückseigentüm
24.11.2025