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Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Anscheinend privater Internethandel kann Gewerbe sein
Neumünster/Bad Segeberg - Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein Urteil zum Internethandel veröffentlicht, welches für manche anscheinend private Verkaufsabsicht wichtig ist, hat der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg erkannt.
Der BFH hat beurteilte, ob bei einer Steuerpflichtigen mit Internethandel die Unternehmereigenschaft vorliegt oder ob es sich um Liebhaberei handelt. Die Steuerpflichtige kaufte Gegenstände aus Haushaltsauflösungen an und versteigerte diese anschließend über eBay. Eine Steuererklärungen mit Angaben zu den Internetverkäufen hatte sie nicht eingereicht. Das Finanzamt beurteilte die Geschäfte als unternehmerische Handlungen und erließ für mehrere Jahre entsprechende Schätzungsbescheide mit Steuernachzahlungen.
Auch der BFH ordnete die Internetverkäufe als unternehmerische Tätigkeit ein, erläutert BdSt-Bezirksverbandsvorsitzender Hans-Peter Küchenmeister. Bei jährlich mehreren hundert Auktionen über einen Ze
15.05.2023
