Norderstedt (em) Die Zahl der Flugbewegungen über Norderstedt nimmt zum Leidwesen der Bürger weiterhin ständig zu. Die für Norderstedt ungerechte „Bahnbenutzungsregel“ des Flughafens führt dazu, dass der Gesamtanteil aller Starts über Norderstedt in diesem Jahr bei 70,6% (Vorjahr 63%) liegt, mit steigender Tendenz.
Die Stadt Hamburg hat zum Schutz ihrer Bürger die „Bahnbenutzungsregel“ 1971 einseitig und ohne jegliche Rücksicht auf die Norderstedter Bevölkerung eingeführt. Die Regel besagt u.a., dass alle Starts Richtung Norden (Norderstedt/Quickborn) erfolgen sollen, insbesondere auch in den sensiblen Tagesrandzeiten.
Hamburg profitiert und die Norderstedter haben den fatalen Lärm und den krank machenden Flugdreck, wie über 60 Tonnen Ultrafeinstaub pro Jahr, der sich weit über Norderstedt verbreitet.
Die Anzahl der nächtlichen Flugbewegungen ist trotz der Pünktlichkeitsoffensive um 40% gestiegen, mit wachsender Tendenz. Von Januar bis September 2017 wurden mit 831 Landungen nach 23 Uhr mehr Regelverstöße festgestellt als im gesamten Jahr 2016. Hinsichtlich der nächtlich verspäteten Starts ist die Entwicklung noch dramatischer: Im Juni / Juli 2017 wurden die Jahresniveaus von 2014 bis 2016 jetzt schon überschritten.
Der Anteil der „leisen“ Lärmklassen ist in den vergangenen zehn Jahren von 31% auf 16% gesunken. Als Resultat war das Jahr 2016 das bisher lauteste und gesundheitlich gefährlichste Jahr für die leidenden Norderstedter Bürger mit einem objektiven Lärmzuwachs von 13% z.B. an der Lärmmessstelle 11 (Ohlenhoff) seit 2013.
Bereits vor mehr als einem halben Jahrhundert war den Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung klar, dass der Betrieb eines innerstädtischen Flughafens eine umfassende Rücksichtnahme auf die von Fluglärm und Flugdreck betroffenen Bürgerinnen und Bürgern erfordert. Dieser Punkt wurde in den letzten Jahren komplett von Politik und Verwaltung ausgeblendet.
Der Vorstand der NIG Fluglärmschutz und deren Mitglieder fordern die Stadt Norderstedt und die zukünftige Oberbürgermeisterin bzw. den zukünftigen Oberbürgermeister, sowie das Land Schleswig-Holstein auf, endlich Maßnahmen gegen den immer zunehmenden Fluglärm und Flugdreck zu ergreifen, ein starkes Signal gegen die Hamburger Ungerechtigkeiten zu setzen und auch keine Großparkplätze für den Airport auf Norderstedter Flächen mehr zur Verfügung zu stellen.
Der NIG Fluglärmschutz fordert insbesondere die nächtliche Ruhe und plädiert für ein Nachtflugverbot von Montag bis Freitag von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 22 Uhr bis 8 Uhr. Die NIG Fluglärmschutz bittet alle fluglärmgeplagten Bürger sich vermehrt bei der Fluglärmschutz-beauftragten Tel: 0 40 / 428 40 23 80 zu beschweren.
Beschwerdeformular der NIG unter: www.nig-fluglaermschutz.de