Norderstedt (em) In der Stadt Norderstedt ist das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsfrau/des stellvertretenden Schiedsmannes neu zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die Stadtvertretung. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Aufgabe der Schiedsperson besteht in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen.
In das Schiedsamt sind gem. § 2 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein Personen zu berufen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Sie sollten über Grundkenntnisse in Rechtsfragen, Lebenserfahrung, Menschenkenntnis, die Fähigkeit zum Ausgleich von Gegensätzen, über ein gewisses Maß an Allgemeinbildung und über eine gute Ausdrucksfähigkeit verfügen.
Bewerberinnen und Bewerber sollten zudem das 30. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Stadtgebiet haben. Die Kosten für Fortbildungen, Dienstreisen und Fachliteratur trägt die Stadt Norderstedt. Schriftliche Bewerbungen, welche mindestens den Vor- und Zunamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, Beruf und Wohnort enthalten sollten, sind bis zum 1. August zu richten an: Stadt Norderstedt, Zentrale Steuerung, Fachbereich Organisation und Recht, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt.