Quickborn (em) In der Zeit vom 29. März bis zum 2. April werden 17.489 wahlberechtigte Quickbornerinnen und Quickborner ihre Wahlbenachrichtigungskarte erhalten.

Sollten die Wahlberechtigten diese Wahlbenachrichtigung nicht bis zum 2. April in ihrem Briefkasten haben, empfiehlt es sich, in der Zeit vom 4. April bis zum 8. Aprilbeim Wahlbüro im Rathaus nachzufragen.

Wer nicht am Wahltag, 24. April, zur Wahl gehen kann, hat die Möglichkeit ab dem 4. April bis zum 22. April, 12 Uhr, das Wahlbüro im Rathaus für die Briefwahl aufzusuchen. Zu den Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr und Samstag von 10 bis 12 Uhr kann dies erfolgen. Außerdem kann man sich die Wahlunterlagen zuschicken lassen.
Ein Briefwahlantrag muss schriftlich erfolgen. Entweder wird der Vordruck auf der Wahlbenachrichtigungskarte verwandt oder er wird formlos gestellt und muss grundsätzlich mit der Unterschrift des Briefwählers versehen werden. Ausnahme von der Unterschrift ist der Antrag auf elektronischem Wege; hier ist neben dem Namen und Vornamen ein weiteres Identitätsmerkmal, zum Beispiel Geburtsdaten, Anschrift, Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigungskarte usw. erforderlich.

Der Gemeindewahlleiter weist darauf hin, dass gegen den Beschluss des Gemeindewahlausschusses vom 11. März keine Beschwerde eingegangen ist. Bekanntlich wurden Annabell Krämer und Thomas Köppl als Bewerber um das Bürgermeisteramt zugelassen.

Der Gemeindewahlleiter hofft, dass möglichst viele Quickbornerinnen und Quickborner von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen werden.