Quickborn (em) „Der Abriss der landwirtschaftlichen Nutzgebäude in Quickborn geht weiter. Für das Grundstück der Hofstelle am Klingenberg direkt neben dem Seniorenzentrum wurde bereits im Januar 2012 durch ein Quickborner Bauunternehmen ein Vorbescheidsantrag zum Abriss und Überplanung des Gebietes gestellt.“
„Geplant ist, auf dem Grundstück vier Einzel/Doppelhäuser sowie zwei zweigeschossige Mehrfamilienhäuser mit jeweils wahrscheinlich sechs Wohneinheiten zu erstellen. Bisher sind auf dem Grundstück das Hofgebäude, eine Scheune sowie ein Einfamilienhaus vorhanden. Die positive Stellungnahme der Stadt Quickborn, vertreten durch Herrn Bürgermeister Köppl, wurde an die Kreisbauverwaltung Pinneberg weiter geleitet, die Genehmigung wurde durch den Kreis Pinneberg bereits im Februar 2012 erteilt.
Dabei wurden die politischen Gremien nicht zur Beurteilung und Entscheidung hinzugezogen. Diese Entscheidung wurde allein durch die Verwaltung, durch den Bürgermeister getroffen. Das mag verwaltungstechnisch zwar korrekt sein, jedoch hat sich gerade in diesem Gebiet eine Bürgerinitiative gebildet, die sich sehr intensiv mit die Entwicklung des Gebietes auseinander gesetzt hat. Diese Entscheidung der Überplanung des Hofgebäudes widerspricht allen Abstimmungen. Im zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt sind die Mitglieder über diese Entwicklung unterrichtet worden. Wir, die SPD-Fraktion, haben sofort einen Antrag gestellt, diese Planung im Ausschuss zu bearbeiten. Seitens der Verwaltung sollte dieser Punkt nichtöffentlich besprochen werden.
Wir haben sofort beantragt, dieses Thema öffentlich zu behandeln, da es natürlich alle Quickborner Bürger betrifft. Die CDU hat mal wieder mit ihren Stimmen dafür gesorgt, dass klammheimlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit darüber beraten wurde. Wir fordern, dasz Stadtplanungsentwicklungen in diesem Ausmasz, in sensiblen Gebieten, nicht allein durch die Verwaltung entscheiden werden. Dies sind politische Entscheidungen, die durch die Politik zu entscheiden sind. Auch fordern wir, bei öffentlichem Interesse die Öffentlichkeit auch zuzulassen und keine „heimlichen“ Beratungen wie zum Beispiel grundsätzlich im Hauptausschuss durchzuführen!“