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Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Was sich 2023 im Energiebereich ändert
Kreis Segeberg (em) Förderungen, Steuerermäßigungen und Preisbegrenzungen die Neuerungen im Energiebereich für das kommende Jahr stehen im Zeichen hoher Energiemarktpreise und des Klimawandels. Die neuen Vorschriften sollen Verbraucherinnen und Verbraucher vor den hohen Kosten für Wärme und Strom schützen, den Energieverbrauch verringern und die erneuerbaren Energien stärken. Die Neuerungen im Einzelnen:
Förderung von Energiesparinvestitionen:
Werden Energiesparmaßnahmen in Eigenleistung durchgeführt, sollen ab Januar neuerdings auch die Materialkosten gefördert werden. Heizungen werden nur noch dann mit Bundesmitteln gefördert, wenn sie auf Basis von mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Förderung kann durch Landesmittel aufgestockt werden. Ab voraussichtlich Januar 2023 startet ein neues Förderprogramm in Schleswig-Holstein, das sich in einem ersten Schritt auf Neuanlagen zur Erzeugung von Wärme bezieht und einen Zuwendung
22.12.2022