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Stadt Quickborn
Mögliche Aufhebung der Hillwood-Veränderungssperre in Ellerau
Quickborn (em) Am 27. März entscheidet die Gemeinde Ellerau über die Aufhebung der Veränderungssperre für ihr Gewerbegebiet Buchenweg/Bahnstraße. Diese Maßnahme würde eine Hürde für den Weiterbau des umstrittenen Logistikzentrums des US-Investors Hillwood beseitigen, dessen Bau aufgrund erheblicher verkehrlicher Bedenken gerichtlich gestoppt wurde. Die Stadt Quickborn spricht sich entschieden gegen die Aufhebung der Sperre aus und zeigt Alternativen auf.
Chronologie:
Mehrere unabhängige Gutachten stellen fest, dass eine Hillwood-Ansiedlung in Ellerau unweigerlich zu einem Verkehrskollaps und erheblichen Sicherheitsrisiken führen würde.
Den Gutachten zufolge ist die Quickborner Autobahnzufahrt maximal überbelastet und kann keine weiteren Verkehre aufnehmen. Die Bahnstraße und die Friedrichsgaber Straße stehen kurz vor ihrer Belastungsgrenze.
Quickborn und Ellerau legen Widerspruch gegen die Baugenehmigung für das Massenlogistikzentrum in Ellerau e
27.03.2025
Stadt Quickborn
Alternativlose Ampelanlage für die Sicherheit der Schulkinder erforderlich
Quickborn (em) Die Stadt Quickborn und die Fraktionen der Quickborner Ratsversammlung fordern nachdrücklich die unverzügliche Errichtung einer Bahnübergangs- und Straßensicherungsanlage (BÜSTRA) an der Kreuzung Bahnstraße/Buchenweg am Bahnhof Tanneneck in Ellerau. Zahlreiche Gutachten und Untersuchungen – einschließlich der Ingenieure der AKN – belegen eindeutig, dass es keine Alternative zu dieser Maßnahme gibt. Für Stadt und Politik steht dabei die Sicherheit insbesondere der vielen Schulkinder, aber auch aller anderen Fußgängerinnen und Fußgänger, die den AKN-Bahnhof Tanneneck täglich nutzen, an oberster Stelle.
Bereits 2020 hatte die Gemeinde Ellerau dem Bau der BÜSTRA zugestimmt. Die Finanzierung war bereits zu diesem Zeitpunkt gesichert. Durch eine zwischenzeitliche Änderung des Eisenbahn-Kreuzungsgesetzes müssten die Kommunen heute nicht einmal mehr eigene Mittel aufbringen – das Land Schleswig-Holstein und die AKN übernehmen sämtliche Kosten in H
26.03.2025
Stadt Quickborn
Planung für Schulneubau Grundschule Goethestraße ist beschlossen
Quickborn (em) Anfang Februar hat die Ratsversammlung der Stadt Quickborn den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 114 „Goetheschule“ beschlossen. Damit wird der planungsrechtliche Rahmen für einen zeitgemäßen Grundschulbau auf dem heutigen Schulgelände Goethestraße 50 – 52 geschaffen. Der Geltungsbereich umfasst das Schulgelände mit seinen zwei Zufahrten von der Goethestraße und der Kleiststraße. Die Sicherung der Erschließung der anliegenden Wohngrundstücke wird garantiert.
Die alte Goetheschule ist in schlechtem Bauzustand. Eine Sanierung kommt nicht in Frage, da die Raum- und Ausstattungsanforderungen an den Schulbau aufgrund der Aufgaben einer Ganztagsschule deutlich gestiegen sind. Eine Sanierung des Altbaus wäre zu kostspielig. Sie müsste mit einer Erweiterung verbunden werden und würde einer Übergangslösung im Wege stehen, da der Schulbetrieb während der Bauphase aufrechterhalten werden muss.
Ziel ist daher die Schaffung der planun
21.02.2025
Stadt Quickborn
Hillwood-Projekt in Ellerau: Stadt Quickborn erhebt Klage gegen den Kreis Segeberg
Quickborn (em) Am 18. Oktober 2024 hat die Stadt Quickborn vor dem Verwaltungsgericht Schleswig Klage gegen den Kreis Segeberg erhoben und die Aufhebung der Baugenehmigung für ein Massenlogistikzentrum der Firma Hillwood in der Gemeinde Ellerau beantragt.
„Wir unterstützen Gewerbeansiedlungen und arbeiten aufgrund unserer Verwaltungsgemeinschaft mit Ellerau in vielen Bereichen sehr gut und konstruktiv mit dem Kreis Segeberg zusammen“, erklärt Quickborns Bürgermeister Thomas Beckmann, „doch wir setzen uns auch mit aller Kraft für die Sicherheit und die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger ein. Wir haben alles versucht, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Je länger sich jedoch das Verfahren hinzieht, desto mehr drängt sich der Eindruck auf, die Angst vor etwaigen Schadensersatzforderungen spielt bei der Entscheidungsfindung des Kreises Segeberg eine zu große Rolle und es wird versucht, das Vorhaben nachträglich zu legalisieren. Aus diesem Grund sind wi
24.10.2024
Stadt Quickborn
Stadt Quickborn leitet weitere rechtliche Schritte gegen Hillwood-Baugenehmigung ein
Quickborn (em) Auch einen Monat nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hat der Kreis Segeberg die rechtswidrige Hillwood-Baugenehmigung noch immer nicht zurückgezogen. Jetzt liegen der Stadt Quickborn zahlreiche Hinweise von besorgten Ellerauer und Quickborner Bürgerinnen und Bürgern vor, die nahelegen, dass auf dem gerichtlich stillgelegten Gelände in der Gemeinde Ellerau weiterhin Bautätigkeiten vorgenommen werden. Nachdem Bürgermeister Thomas Beckmann den Kreis Segeberg am 24. Juli 2024 aufgefordert hat, entsprechend einzuschreiten, hat die Stadt Quickborn beim Verwaltungsgericht Schleswig ergänzend beantragt, einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle zu treffen.
„In der letzten Woche mussten wir feststellen, dass auf der Hillwood-Baustelle plötzlich wieder richtig Verkehr ist“, erklärt Quickborns Bürgermeister Thomas Beckmann den Antrag vor dem Verwaltungsgericht, mit dem die Durchsetzung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Stad
01.08.2024
Stadt Quickborn
Stadt Quickborn fordert Rücknahme der Hillwood-Baugenehmigung durch den Kreis Segeberg
Quickborn (em) Einen Monat nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hat der Kreis Segeberg die Hillwood-Baugenehmigung noch immer nicht zurückgezogen.
„Es ist an der Zeit, dass Segebergs Landrat Jan Peter Schröder ein Machtwort spricht und somit den Auffassungen des Oberverwaltungsgerichts sowie der unabhängigen Gutachter folgt“, fordert Quickborns Bürgermeister Thomas Beckmann. „Die Situation ist eindeutig und weiteren Untersuchungen nach wohl sogar deutlich verschärfter, als bisher angenommen. Die Untätigkeit der Segeberger Kreisverwaltung ist für die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Kommunen nicht nachvollziehbar und sorgt für große Irritationen.“
Vergrößert wird diese Unsicherheit durch vermehrte Hinweise aus der Bevölkerung, die nahelegen, dass weiterhin Bautätigkeiten auf der stillgelegten Baustelle stattfinden. Definitiv festzustellen ist, dass auf dem Gelände umfangreiche Vorbereitungen für einen Weiterbau stattfinden. Aktuell w
26.07.2024
Stadt Quickborn
Kein Weiterbau des Hillwood-Vorhabens: Oberverwaltungsgericht Schleswig gibt Quickborner Beschwerde statt
Quickborn/Ellerau (em) Im Streit um den Bau eines Massenlogistikzentrums in Ellerau durch das US-Unternehmen Hillwood hat die Stadt Quickborn mit ihrer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig Erfolg. Mit Beschluss vom 27. Juni 2024 hat das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde der Stadt Quickborn stattgegeben, die gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig eingelegt wurde. Das Verwaltungsgericht hatte zunächst noch zugunsten der Hillwood-Ansiedlung entschieden.
Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist die Baugenehmigung für das geplante Logistikzentrum in Ellerau nicht mehr vollziehbar, das Fortsetzen der Bauarbeiten wäre somit illegal. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
„Seit über eineinhalb Jahren setzen wir alles daran, Quickborner und Ellerauer Bürgerinnen und Bürger vor den verheerenden Folgen dieses überdimensionierten Projekts zu schützen“, erklärt Quickborns Bürgermeiste
02.07.2024
FDP Quickborn
"Die Ampel hat keine Zukunft - Neue Trasse statt Ampel-Brücke"
Quickborn (em) Zum nächsten Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) am Donnerstag, 13. Juni hat die FDP-Fraktion einen Antrag zur Verkehrsführung Brücke/Ulzburger Landstraße eingebracht. In diesem Antrag wird die Verwaltung gebeten, die Planung für eine alternative Führung der Ulzburger Landstraße im Bereich zwischen dem Ohlmöhlenweg und der Friedrichsgaber Straße aufzunehmen.
Die im letzten ASU vorgestellte Untersuchung des Verkehrsgutachterbüros SBI, Hamburg 2024 zum Verkehrsversuch Brücke Ulzburger Landstraße bestätigt, dass die vorhandene Brücke für die vorherrschende Verkehrsstärke ungeeignet und für Kraftfahrzeuge nicht zweistreifig befahrbar ist. Das Fazit der Gutachter lautet, dass für eine sichere und leistungsfähige Abwicklung in der vorhandenen Verkehrsbelastung ein richtlinienkonformer Neubau der Brücke oder eine alternative Verbindung erforderlich sei.
Der ASU-Vorsitzende Thomas Katlun erklärt dazu: „Das vorgestellte Gutachten
11.06.2024