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Volksbank Quickborn

VL vom Chef und Prämien vom Staat

Quickborn (em) Ein Ausbildungsplatz im Traumberuf oder der Einstieg beim Wunscharbeitgeber das allein ist für viele junge Menschen schon ein Glückstreffer. Doch oft bietet der Vertrag sogar noch mehr Grund zur Freude. Das Stichwort heißt „Vermögenswirksame Leistungen“ (VL). Der Arbeitgeber zahlt sie und der Staat gibt aufgrund des Vermögensbildungsgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen Prämien dazu. Geschenke, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten. „Falls VL nicht in Ihrem Vertrag stehen sollten, fragen Sie dennoch Ihren Chef oder in der Personalabteilung einmal danach. Doch auch wenn der Chef nichts dazugibt, können Sie aus Ihrem Gehalt in einen geförderten VL-Vertrag einzahlen und die Prämien erhalten“, empfiehlt Patrick Karp, Filialleiter der Volksbank in Quickborn. Die sogenannte Arbeitnehmersparzulage gewährt der Staat beispielsweise für das Aktienfondssparen und das Bausparen. *Vermögensbildung mit Aktienfonds wird staatlich gefördert
27.09.2013