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Stadt Quickborn
Mögliche Aufhebung der Hillwood-Veränderungssperre in Ellerau
Quickborn (em) Am 27. März entscheidet die Gemeinde Ellerau über die Aufhebung der Veränderungssperre für ihr Gewerbegebiet Buchenweg/Bahnstraße. Diese Maßnahme würde eine Hürde für den Weiterbau des umstrittenen Logistikzentrums des US-Investors Hillwood beseitigen, dessen Bau aufgrund erheblicher verkehrlicher Bedenken gerichtlich gestoppt wurde. Die Stadt Quickborn spricht sich entschieden gegen die Aufhebung der Sperre aus und zeigt Alternativen auf.
Chronologie:
Mehrere unabhängige Gutachten stellen fest, dass eine Hillwood-Ansiedlung in Ellerau unweigerlich zu einem Verkehrskollaps und erheblichen Sicherheitsrisiken führen würde.
Den Gutachten zufolge ist die Quickborner Autobahnzufahrt maximal überbelastet und kann keine weiteren Verkehre aufnehmen. Die Bahnstraße und die Friedrichsgaber Straße stehen kurz vor ihrer Belastungsgrenze.
Quickborn und Ellerau legen Widerspruch gegen die Baugenehmigung für das Massenlogistikzentrum in Ellerau e
27.03.2025
Stadt Quickborn
Alternativlose Ampelanlage für die Sicherheit der Schulkinder erforderlich
Quickborn (em) Die Stadt Quickborn und die Fraktionen der Quickborner Ratsversammlung fordern nachdrücklich die unverzügliche Errichtung einer Bahnübergangs- und Straßensicherungsanlage (BÜSTRA) an der Kreuzung Bahnstraße/Buchenweg am Bahnhof Tanneneck in Ellerau. Zahlreiche Gutachten und Untersuchungen – einschließlich der Ingenieure der AKN – belegen eindeutig, dass es keine Alternative zu dieser Maßnahme gibt. Für Stadt und Politik steht dabei die Sicherheit insbesondere der vielen Schulkinder, aber auch aller anderen Fußgängerinnen und Fußgänger, die den AKN-Bahnhof Tanneneck täglich nutzen, an oberster Stelle.
Bereits 2020 hatte die Gemeinde Ellerau dem Bau der BÜSTRA zugestimmt. Die Finanzierung war bereits zu diesem Zeitpunkt gesichert. Durch eine zwischenzeitliche Änderung des Eisenbahn-Kreuzungsgesetzes müssten die Kommunen heute nicht einmal mehr eigene Mittel aufbringen – das Land Schleswig-Holstein und die AKN übernehmen sämtliche Kosten in H
26.03.2025
Stadt Quickborn
Hillwood-Projekt in Ellerau: Stadt Quickborn erhebt Klage gegen den Kreis Segeberg
Quickborn (em) Am 18. Oktober 2024 hat die Stadt Quickborn vor dem Verwaltungsgericht Schleswig Klage gegen den Kreis Segeberg erhoben und die Aufhebung der Baugenehmigung für ein Massenlogistikzentrum der Firma Hillwood in der Gemeinde Ellerau beantragt.
„Wir unterstützen Gewerbeansiedlungen und arbeiten aufgrund unserer Verwaltungsgemeinschaft mit Ellerau in vielen Bereichen sehr gut und konstruktiv mit dem Kreis Segeberg zusammen“, erklärt Quickborns Bürgermeister Thomas Beckmann, „doch wir setzen uns auch mit aller Kraft für die Sicherheit und die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger ein. Wir haben alles versucht, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Je länger sich jedoch das Verfahren hinzieht, desto mehr drängt sich der Eindruck auf, die Angst vor etwaigen Schadensersatzforderungen spielt bei der Entscheidungsfindung des Kreises Segeberg eine zu große Rolle und es wird versucht, das Vorhaben nachträglich zu legalisieren. Aus diesem Grund sind wi
24.10.2024
Stadt Quickborn
Stadt Quickborn fordert Rücknahme der Hillwood-Baugenehmigung durch den Kreis Segeberg
Quickborn (em) Einen Monat nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hat der Kreis Segeberg die Hillwood-Baugenehmigung noch immer nicht zurückgezogen.
„Es ist an der Zeit, dass Segebergs Landrat Jan Peter Schröder ein Machtwort spricht und somit den Auffassungen des Oberverwaltungsgerichts sowie der unabhängigen Gutachter folgt“, fordert Quickborns Bürgermeister Thomas Beckmann. „Die Situation ist eindeutig und weiteren Untersuchungen nach wohl sogar deutlich verschärfter, als bisher angenommen. Die Untätigkeit der Segeberger Kreisverwaltung ist für die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Kommunen nicht nachvollziehbar und sorgt für große Irritationen.“
Vergrößert wird diese Unsicherheit durch vermehrte Hinweise aus der Bevölkerung, die nahelegen, dass weiterhin Bautätigkeiten auf der stillgelegten Baustelle stattfinden. Definitiv festzustellen ist, dass auf dem Gelände umfangreiche Vorbereitungen für einen Weiterbau stattfinden. Aktuell w
26.07.2024
Stadt Quickborn
Hillwood: Stadt Quickborn beauftragt innovatives Verkehrsgutachten
Quickborn (em) Der Rechtsstreit um das geplante Massenlogistikzentrum in der Gemeinde Ellerau geht in die nächste Runde. Die Stadt Quickborn hat eine Mikroskopische Verkehrsflusssimulation mit dem Ziel in Auftrag gegeben, die erwarteten massiven Beeinträchtigungen des Verkehrs durch eine Logistikansiedlung in der Gemeinde Ellerau zu belegen.
Das innovative Verfahren eignet sich besonders, um Schwachstellen in bereits vorhandenen Straßennetzen aufzuzeigen und ihre Leistungsfähigkeit bei hinzukommenden Verkehrsströmen realistisch abzubilden. Mikroskopische Verkehrsflusssimulationen werden in der Regel bei Großbauprojekten der verkehrlichen Infrastruktur eingesetzt, so zum Beispiel beim sechsstreifigen Ausbau der A1.
Ein Rückblick: Bereits im Frühjahr 2023 hat die Stadt Quickborn Widerspruch gegen die der Firma Hillwood durch den Kreis Segeberg erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines überdimensionierten Massenlogistikzentrums in der Werner-von-Siemens-Straße in El
17.05.2024
Stadt Quickborn
Eilantrag gegen Hillwood-Baugenehmigung abgelehnt
Quickborn (em) Ein gegen die Baugenehmigung für ein Massenlogistikzentrum der Firma Hillwood in Ellerau gerichteter Eilantrag der Stadt Quickborn ist am 7. Februar 2024 durch das Verwaltungsgericht Schleswig abgelehnt worden. Trotzdem folgt das Gericht der Quickborner Rechtsauffassung und stellt fest, dass Quickborns Einwände gegen das Mega-Projekt berechtigt sind, weil das Vorhaben die Rechte Quickborns berührt. Die Erfolgsaussichten eines Hauptverfahrens sind laut Gericht trotz der Ablehnung des Eilantrags „als offen zu bewerten“.
„Die Hürden für den einstweiligen Rechtsschutz sind aus gutem Grund enorm hoch“, erklärt Quickborns Bürgermeister Thomas Beckmann. „Daher überrascht uns die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht. Wir freuen uns vielmehr darüber, dass sich das Gericht ausführlich mit unserem Antrag beschäftigt hat und anerkennt, dass Quickborn sich auf eine ungesicherte Erschließung des Industriegebiets berufen kann. Damit bestätigt das Ger
12.02.2024
Stadt Quickborn
Quickborn lehnt Hillwood-Ansiedlungsprojekt in Ellerau entschieden ab
Quickborn (em) Auf dem ehemaligen Devalit-Gelände am AKN-Bahnhof Tanneck im Industriegebiet der Gemeinde Ellerau soll bis Ende 2025 ein zehn Hektar großes Logistikzentrum der US-Firma Hillwood entstehen. Es drohen bis zu 1.600 LKW-Fahrten pro Tag – und ein Verkehrskollaps von der Bahnstraße bis hin zur Autobahnauffahrt. Anwohnerinnen und Anwohner sowohl aus Quickborn als auch aus der Gemeinde Ellerau befürchten massive Staus, Lärmbelästigungen und Sicherheitsrisiken für Schulkinder und Radfahrende. Die Stadt Quickborn rechnet zudem mit zusätzlichen Kosten in Millionenhöhe für die Instandhaltung der von der Gemeinde Ellerau für den Lastkraftverkehr vorgesehenen Straßen, die für eine derartige Belastung nicht ausgelegt sind.
„Wir werden mit aller Macht versuchen, dieses Projekt zu verhindern“, erklärt Quickborns Bürgermeister Thomas Beckmann. „Wir haben bereits Widerspruch gegen die erteilte Baugenehmigung eingelegt und werden den Klageweg beschreiten, wen
18.10.2023
Stadt Quickborn
Abbrennen von Feuerwerkskörpern
Quickborn (em) Gemäß § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern gesetzlich verboten.
Im Vollzug des § 24 Absatz 2 Ziffer 1 der 1. SprengV (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist) erlässt die Stadt Quickborn folgende Allgemeinverfügung:
Am 31. Dezember und am 1. Januar dürfen Feuerwerksraketen im Bereich der Stadt Quickborn, jeweils im Umkreis von 200 m zu den genannten Objekten, nicht abgebrannt werden:
Dorfstraße 5
Immenhorstweg 2a
Im Sand 20
Andere pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II dürfen nicht in einem geringeren Abstand als 100 Meter zu den genannten Objekten a
20.12.2013